BNetzA aktualisiert Leitfaden zum Einspeisemanagement

Virtuelle KraftwerkeDie Bundesnetzagentur (BNetzA) hat vor wenigen Tagen eine überarbeitete Version ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement publiziert. Gleichwohl die entsprechenden Regelungen zum Einspeisemanagement in den §§ 6, 11 und 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) getroffen werden, gelten diese seit der letzten großen Novellierung des EEG sowie des Energiewirtschaftsgesetzes in 2012 zweifelsohne auch für nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) betriebene Blockheizkraftwerke.

EEG-Einspeisemanagement betrifft auch Erdgas-BHKW
Entsprechend § 6 EEG müssen BHKW mit einer elektrischen Leistung von mehr als 100 kW über technische Vorrichtungen verfügen, mit denen der Verteilnetzbetreiber die momentane Einspeiseleistung in das Netz abrufen und zudem die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann. Maßgeblich ist nach dem Wortlaut der Norm ausdrücklich die Einspeiseleistung – sowie die Reduzierung der Einspeiseleistung – und nicht die Erzeugungsleistung der Anlage. Der Eigenverbrauch innerhalb der Kundenanlage ist von Regime des Einspeisemanagements nicht betroffen, weshalb Anlagenbetreiber gut beraten sind, auf eine Berücksichtigung der Messung am Summenzähler zu bestehen, zumal dort bei einer Anlagengröße von mehr als 100 kWh ohnehin bereits eine registrierende Lastgangmessung vorhanden sein sollte.

Während die Anwendbarkeit der Regelungen zum Einspeisemanagement – welches abgekürzt teilweise auch als „EisMan“ oder „EinsMan“ bezeichnet wird – für KWK-Anlagen nach dem EEG2009 noch strittig war, hat der Gesetzgeber im EEG2012 KWK-Anlagenbetreiber ausdrücklich zur Ausrüstung ihrer Anlagen mit technischen Einrichtungen zum Einspeisemanagement verpflichtet. Da § 66 EEG keine spezielle Übergangsregelung für KWK-Bestandsanlagen enthält, gelten die Regelungen des aktuellen EEG auch für BHKW, die vor dessen Inkrafttreten in Betrieb genommen wurden.

Kosten und Folgen für BHKW-Betreiber
Anlagenbetreiber, welche die notwendigen technischen Einrichtungen zur Einbindung in das Einspeisemanagement nicht installieren – oder gegen die diesbezüglichen Regelungen des § 6 EEG verstoßen – droht empfindliches Übel: Bei EEG-Anlagen, die ihre Vergütung auf Grundlage von § 16 EEG erhalten, reduziert sich entsprechend § 17 I EEG der Vergütungsanspruch auf null. Andere Anlagen, wie erdgasbetriebene BHKW, verlieren gemäß § 6 V EEG ihren Anspruch auf vorrangigen Netzzugang sowie den Anspruch auf Zahlung des KWK-Zuschlags nach dem KWKG.

Strittig sind in der Praxis auch heute noch oftmals die Kosten für die notwendigen technischen Geräte zur Auslesung der Ist-Einspeiseleistung sowie der Fernabregelbarkeit. Während die Daten zur aktuellen Leistung vom Messstellenbetreiber des Summenzählers bereitgestellt werden können, bestehen einzelne Netzbetreiber in der Praxis auf die Installation der Fernwirktechnik zur Abregelung und Kommunikation durch ihren Servicedienst zu teilweise abenteuerlichen Preisen. Hierzu stellt die unabhängige Clearingstelle EEG klar, dass es „allein den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern [obliege], die entsprechenden technischen Einrichtungen gemäß § 6 EEG 2012 einzubauen und zur Verfügung zu stellen.“ Anlagenbetreiber seien daher „nicht gezwungen, die ihnen von ihrem Netzbetreiber angebotenen Einrichtungen käuflich zu erwerben oder zu mieten“, so die Clearingstelle. Die Netzbetreiber seien darüber hinaus verpflichtet, frei erworbene Geräte zu parametrieren, so dass diese in der Kommunikationsstruktur des Netzbetreibers funktionieren. In Härtefällen, wenn ein Netzbetreiber seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt, empfiehlt die Clearingstelle Anlagenbetreibern das Bundeskartellamt einzuschalten.

Notfallmaßnahmen oder Einspeisemanagement
Einsetzen dürfen die Netzbetreiber das Einspeisemanagement für EEG- und KWK-Anlagen nur, wenn alle anderen netztechnischen Maßnahmen wie andere Netzschaltungen, der Einsatz von Regelenergie und die Abregelung konventioneller Kraftwerke – auch nach § 13 II EnWG – nicht ausreichen oder schlicht nicht geeignet sind, um eine Gefährdung oder Störung des Netzes zu beheben. Es ist daher auch möglich, das fluktuierende Erzeuger über das Einspeisemanagement des EEG abgeschaltet werden, obwohl ein konventionelles Kraftwerk noch nicht abgeregelt wurde, wenn dies zur Stabilisierung des Netzes erforderlich ist. Grundsätzlich genießen KWK- und EEG-Anlagen jedoch einen vorrangigen Netzzugang und dürfen nur abgeregelt werden, wenn dies unvermeidbar ist, um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten.

Bei der Festlegung dieser vormals teilweise strittigen Rangfolge der Regelungen aus dem EnWG und dem EEG orientierte sich der Gesetzgeber 2012 offensichtlich an dem Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement der Bundesnetzagentur in Version 1.0 aus 2011. Die von der BNetzA jetzt vorgelegte Version 2.1 enthält zur genauen Rangfolge keine Regelung, da diese auf Grundlage laufender Verfahren und einer noch durchzuführenden Konsultation in Version 3.0 grundlegend neu erarbeitet werden soll. Die Bundesnetzagentur verweist bis dahin auf die Ausführungen der Version 1.0, welche wir Ihnen daher weiter unten ebenfalls zum Download bereitstellen.

Ausblick auf Version 3.0
Gleichwohl die aktuelle Version 2.1 noch keine detaillierten Ausführungen zu KWK-Anlagen enthält, die nach dem KWKG betrieben werden, lassen sich einige Betrachtungen in Abschnitt 2.3 für Biogasanlagen möglicherweise analog übernehmen. Die BNetzA hält hier eine Fortschreibung der Leistung in der letzten vollständig erfassten Viertelstunde über den Zeitraum der Abregelung hinweg für sachgerecht. Der Anlagenbetreiber erhält eine Entschädigung für 95 Prozent der entgangenen Einnahmen der Stromeinspeisung, wobei wegfallende Aufwendungen zu berücksichtigen sind. Die ausfallende Wärme des KWK-Prozesses wird bei Biogas-BHKW nicht berücksichtigt und ist vom Anlagenbetreiber zu leisten. Genaue Ausführungen zum Verfahren bei KWK-Anlagen, die nach dem KWKG betrieben werden, plant die Bundesnetzagentur für die kommende Version 3.0 ihres Leitfadens. (lfs)

Downloads und Links zu dieser Meldung
Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement Version 2.1 (07.03.2014)
Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement Version 2.0 (27.01.2014)
Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement Version 1.0 (29.03.2011)
Webseite der Bundesnetzagentur zum Einspeisemanagement
Hinweise zu den Kosten für Anlagenbetreiber von der Clearingstelle EEG

 

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