Steuerrecht: Zum Wertansatz der Wärmeproduktion

Finanzamt (Bild: BHKW-Infothek, DALIBRI, CC-BY-SA 3.0)Die Besteuerung der Energiegewinnung aus einem Blockheizkraftwerk hat bisher vielfach zu Streitigkeiten zwischen den Betreibern von Blockheizkraftwerken und den jeweils zuständigen Finanzämtern geführt. Leider bestehen noch immer unterschiedliche Auffassungen über die konkreten Wertansätze für die Steuererklärungen.

Zunächst ist anzumerken, dass mit der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer grundsätzlich drei Steuerarten betroffen sind. Jede der genannten Steuerarten ist in einem eigenen Gesetz geregelt.

Von besonderer Bedeutung für die steuerliche Beurteilung ist die Frage, ob und wie viel der erzeugten Energie verkauft wird oder ob die erzeugte Energie im Privathaushalt genutzt wird. Insbesondere bei der Umsatzsteuer besteht ein Konflikt über den Wert der privat verbrauchten Energie. Soweit die private Wärmeproduktion als Abwärme, beziehungsweise Nebenprodukt zur Stromerzeugung gesehen wird, ergibt sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine günstige Beurteilung auf die Produktionskosten.

Die Finanzverwaltungen vertreten hingegen mehrheitlich die Auffassung, dass eine Kilowattstunde Strom und eine Kilowattstunde Wärme gleichwertige Güter sind und leitet somit eine höhere Steuerbelastung ab. Die Frage der Wertermittlungsmethode im Sinne der Umsatzsteuer liegt nun dem Bundesfinanzhof (Az. XI R 3/10) vor. Der Bundesfinanzhof wird vermutlich noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen.

Von dieser Problematik betroffene Betreiber von Blockheizkraftwerken sollten zunächst die Prüfung eines Einspruchs gegen die Steuerbescheide vornehmen. In bestimmten Fällen besteht nach Ablauf der Einspruchsfrist keine Änderungsmöglichkeit mehr. Mittels des Einspruchsverfahrens wird eine Änderungsmöglichkeit gegen die Steuerfestsetzungen geschaffen und so können Betreiber von Blockheizkraftwerken von einem positiven Urteil profitieren.

Ein Gastartikel von Steuerberater Mario Genter.

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(Titelgrafik: BHKW-Infothek, DALIBRI unter CC-BY-SA 3.0)

 

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