Evaluierung des KWK-Gesetzes verdeutlicht mangelhafte Rahmenbedingungen für einen Durchbruch von BHKW

Entsprechend der kürzlich veröffentlichten Studie zur Evaluierung der Wirksamkeit des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) wird die Bundesregierung das selbst gesetzte Ziel von 25 Prozent KWK-Anteil an der Stromerzeugung im Jahr 2020 voraussichtlich nicht erreichen. Laut der Studie hat die Kraft-Wärme-Kopplung momentan einen Anteil von 16 Prozent erreicht und wird auf diesem Niveau stagnieren, sofern seitens der Politik nicht starke Impulse für einen weiteren Ausbau der KWK mit der anstehenden Novelle des KWKG gegeben werden.

Aktuelle Situation
Bereits im Rahmen der letzten Novellierung des KWKG zeichnete sich ab, dass das schon damals erklärte Ausbauziel verfehlt werden wird, sofern nicht eine grundlegende Verbesserung der Rahmenbedingungen erfolgt. Im Dezember 2011 unterbreitete der Verein BHKW-Forum Vorschläge, wie der im Rahmen der damaligen Evaluierung festgestellte Rückgang von bis zu 40 Prozent der Anlagenneubauten im Mini-BHKW-Leistungssegment umgekehrt werden könnte.

Aktuelle Erhebungen des BAFA zeigen jedoch, dass sich nichts geändert hat: Blockheizkraftwerke haben im Heiztechnikmarkt trotz intensiver Bemühungen der Heiztechnikanbieter und neuer stromerzeugender Heizungen zur Erschließung des Nano-KWK-Segmentes auch weiterhin stückzahlbezogen einen Marktanteil von weniger als einem Prozent. Als wäre diese Entwicklung nicht deprimierend genug, wurde die KWK nach dem Bekanntwerden dieser Zahlen obendrein mit der Einführung einer anteiligen EEG-Umlage auf Eigenstrom aus BHKW im Rahmen der kürzlichen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes belastet.

Studie und weiteres Verfahren
Die jetzt durchgeführte erneute Überprüfung der Wirksamkeit des KWK-Gesetzes wurde mit der letzten Novelle in § 12 KWKG2012 für das Jahr 2014 festgesetzt. Ziel der Studie ist entsprechend dem Wortlaut der Norm „eine Zwischenüberprüfung über die Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und dieses Gesetzes“. Das vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Gutachterkonsortium, bestehend aus der Prognos AG, dem Fraunhofer IFAM, IREES und BHKW-Consult, hat vor wenigen Wochen seinen Bericht vorgelegt. Wie das Ministerium selbst verkündete, sollen „im Lichte der Ergebnisse dieser Evaluierung nunmehr die Rahmenbedingungen für KWK überprüft werden“.

Dies kann aus Sicht des BHKW-Forums nur bedeuten: Kompensation der mit dem EEG2014 geschaffenen neuen Hürden sowie darüber hinaus klare Anreize für einen Ausbau der KWK durch Anhebung der KWK-Zuschlagsätze und die Einführung besonderer Zuschlagsätze für Mikro-BHKW und Nano-BHKW. Dies hat der Verein BHKW-Forum auch in einer Stellungnahme im Rahmen der Verbändekonsultation durch das Ministerium zum Ausdruck gebracht. Da noch kein konkreter Zeitplan für das „KWKG 2015“ vorliegt und der ursprünglich vermutete Termin zum 1. Januar 2015 mittlerweile unrealistisch ist, wird nunmehr von einem Inkrafttreten zwischen Frühjahr und Mitte 2015 ausgegangen.

Die Stellungnahme des BHKW-Forum e.V. im Detail
In Übereinstimmung mit der „Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft-Wärme-Kopplung (Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie) sowie Evaluierung des KWKG im Jahr 2014“, sieht auch der Verein BHKW-Forum ein großes unerschlossenes Potential im Wohngebäudebereich.

Wie die Studie vollkommen richtig skizziert, sind hierfür ein hoher administrativer Aufwand eines direkten Stromverkaufs, sowie hemmende Regelungen im Steuerrecht verantwortlich. Darüber hinaus sind es aber insbesondere sich gegenseitig behindernde Regelungen aus dem EEG und dem KWKG, die eine gemeinsame Eigenstromnutzung aus KWK-Anlagen in Mehrparteienhäusern verhindern. Während bisher mit einer EEG-Umlagefreiheit für die Eigenstromnutzung durch den Anlagenbetreiber die Nutzung von Mini-BHKW mit bis zu 50 kW elektrischer Leistung in Hotels oder Altenheimen stark zunehmen konnte, war die Nutzung in Mehrfamilienhäusern aufgrund der Pflicht zur Leistung der vollen EEG-Umlage auf den innerhalb der Kundenanlage an die Bewohner gelieferten Stroms zumeist unwirtschaftlich und scheiterte somit nicht erst am administrativen oder steuerrechtlichen Aufwand, sondern bereits bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Lediglich durch die Schaffung höchst komplexer GbR- oder Lohnverstromungs-Modelle war ein wirtschaftlicher Betrieb in solchen Objekten überhaupt möglich. Durch die nunmehr mit § 61 EEG 2014 geschaffene Belastung auch des direkten Eigenverbrauchs sehen wir im Mikro-BHKW-Anlagenbereich bis 10 kW elektrischer Leistung im Gegensatz zu Mini-BHKW oder gar Großanlagen selbst im Eigenbetrieb kaum noch Chancen für einen wirtschaftlichen Erfolg. Einzig Nano-BHKW unter 2 kW elektrischer Leistung sind aufgrund der Freimenge von 10.000 kWh durch die EEG-Umlage auf Eigenstrom nicht betroffen – gleichwohl waren diese Anlagen zumeist ohnehin bereits unwirtschaftlich und konnten sich am Markt trotz intensiver Bemühungen aller großen Heiztechnikhersteller mit nur 1.793 verkauften Einheiten im Jahr 2013 nicht durchsetzen.

Auch Brennstoffzellen sind außerhalb von speziell geförderten Feldtests in der Praxis überhaupt nicht anzutreffen. Demgegenüber steht im Segment der Mini-BHKW mit 50 kW Leistung aus unserer Sicht eine Überförderung, die zu Amortisationszeiten von regelmäßig unter drei Jahren führt, wohingegen sich Anlagen der Mikro-BHKW-Klasse zumeist nach 7 bis 10 Jahren amortisieren – einem Zeitpunkt, zu dem die Anlagen bereits das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.

In der vorliegenden Studie wird zur Lösung der genannten Probleme eine deutliche Erhöhung der Förderung „insbesondere für den ins öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom“ gefordert und nur nebenbei eine Anpassung der KWK-Zuschlagsätze angeregt. Wir sehen jedoch die Vergütung der eingespeisten Strommengen mit dem durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom an der Strombörse sowie einen Zuschlag auf jede erzeugte Kilowattstunde – also das bisherige Förderungssystem – als optimal an. Auf diese Weise werden die Betreiber der dezentralen Anlagen ermutigt, ihre Stromproduktion am lokalen Bedarf auszurichten und damit aktiv zu einer Entlastung der Stromnetze beizutragen. Eine höhere Einspeisevergütung würde lediglich zu einer übermäßigen Einspeisung unabhängig vom lokalen Bedarf anregen. Dementsprechend ist einzig die sekundär angeregte Erhöhung der KWK-Zuschlagsätze auch aus unserer Sicht dringend geboten.

Die derzeitige Zusammenfassung aller Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung in eine KWK-Zuschlagsklasse halten wir hingegen für nicht sachgerecht. Die spezifischen Errichtungskosten einer KWK-Anlage bestehen aus einem hohen Grundbetrag und steigen mit zunehmender Leistung nur geringfügig. So kostet beispielsweise ein Nano-BHKW mit einem kW elektrischer Leistung samt Einbau derzeit knapp über 15.000 Euro. Ein Modul mit der fünffachen Leistung hingen nur etwa 10.000 Euro mehr. Dies müsste sich in einem besonders hohen Fördersatz für die ersten 2 kW elektrischer Leistung wiederspiegeln, sowie in einer weiteren Abstufung für Anlagen bis 10 kW Leistung und – wie bisher – in weiteren Stufen ab 50 kW elektrischer Leistung.

Das zur Förderung von Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung über das BAFA aufgelegte Mini-KWK-Impulsprogramm sehen wir aufgrund zusätzlicher Bürokratie und stets ungewisser Finanzierung ebenfalls nicht als Alternative zu angemessenen Zuschlagsätzen für die kleinen Leistungsklassen an. Auch die mit dem KWKG 2012 eingeführte Möglichkeit der vorab Auszahlung des KWK-Zuschlags für Anlagen bis 2 kW konnte aufgrund der Bemessung auf nur 30.000 Vollbenutzungsstunden im Markt nicht angenommen werden, da diese Anlagen über die alternativ nutzbaren 10 Jahre typischerweise eher 40.000 bis 60.000 Vollbenutzungsstunden erreichen.

In Deutschland wurden nach Erhebungen des Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e. V. im vergangenen Jahr etwa 686.500 neue Heizungen installiert. Demgegenüber stehen im gleichen Zeitraum nur 6.534 KWK-Anlagen. Bei einem Marktanteil der KWK von unter einem Prozent am Heiztechnikmarkt wird deutlich, dass hier ein enormes Potential genutzt werden könnte, wenn folgenden Punkte berücksichtigt werden:

  1. Es müssen angemessene KWK-Zuschlagsätze für den Leistungsanteil bis 2 kW sowie den Leistungsanteil bis 10 kW geschaffen werden. Bei der Festlegung dieser Zuschlagsätze sind die hohen Kosten von neuen Technologien wie Brennstoffzellen und Nano-BHKW zu berücksichtigen sowie die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch aber auch die sinkenden Börsenpreise für die Einspeisung von Strom. Der Verein BHKW-Forum schlägt daher einen KWK-Zuschlag in Höhe von 12 Cent je kWh für den Leistungsanteil bis 2 kW und 9 Cent je kWh für den Leistungsanteil bis 10 kW vor.
  2. Die pauschale Auszahlung des KWK-Zuschlags für Nano-BHKW bis 2 kW Leistung nach § 7 Abs. 3 KWKG 2012 sollte auf einen für diese stromerzeugenden Heizungen praxisnahen Wert von 50.000 Vollbenutzungsstunden bei motorischen Anlagen und mindestens 70.000 Vollbenutzungsstunden bei Brennstoffzellenanlagen angehoben werden, damit diese Regelung auch in der Praxis angenommen werden kann.
  3. Schaffung eines für Anlagenbetreiber durchschaubaren und verständlichen Regelungsrahmens zur Vermarktung von Strom aus einem BHKW an Letztverbraucher innerhalb der gleichen Kundenanlage, damit stromerzeugende Heizungen auch in Mehrfamilienhäusern durch Vermieter zum gleichzeitigen Nutzen der Mieter installiert werden können. Hierbei seien die Maßstäbe des § 95 Abs. 6 EEG 2014 zu berücksichtigen, insbesondere die Ansetzung der gleichen Höhe hinsichtlich der Pflicht zur Leistung einer anteiligen EEG-Umlage wie beim Eigenverbrauch.
  4. Feste Integration des Mini-KWK-Impulsprogramms in das KWKG durch höhere KWK-Zuschlagsätze (siehe erster Punkt) an Stelle einer ungewissen Einmalzahlung. Dies führt zu einer Entbürokratisierung und einer Entlastung der ausführenden Behörde. Der Deckel im KWKG ist um den entsprechenden Betrag anzuheben. Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel sowie die Tatsache, dass der festgeschriebene Deckel im KWKG in der Vergangenheit nicht annähernd ausgeschöpft wurde und die Prognosen der Netzbetreiber dies auch nicht erwarten lassen, erlaubt eine planungssichere Ausgestaltung des vorgeschlagenen Impulses innerhalb des KWKG.
  5. Eine Vergütung von durch KWK-Anlagen automatisch erbringbarer Systemdienstleistungen. Auch kleine KWK-Anlagen können ihren Anteil zur Bereitstellung gesicherter und flexibler Leistung beitragen. Die Erbringung von Systemdienstleistungen lässt sich derzeit allerdings wirtschaftlich nur mit hohen Aufwendungen bei der Betriebsführung und gewissen Mindestgrößen erbringen, was für die Mehrheit der installierten Anlagen nicht darstellbar ist. Hier wird ein enormes Potential verschenkt. Kleine Anlagen können durch zu definierende automatische Reaktionen auf Frequenz- und Spannungsabweichungen an ihrem Netzverknüpfungspunkt diese Potentiale ausschöpfen. Eine parametrisierte, pauschale Vergütung der real erbrachten Systemdienstleistung in Abhängigkeit von der installierten elektrischen Leistung stellt eine einfache Möglichkeit dar, um diese schon vorhandenen Kapazitäten schnell und zu sehr geringen Transaktionskosten zu erschließen.

Ausblick
Der BHKW-Forum e.V. ist überzeugt, dass auch die ganz kleinen KWK-Anlagen in größerer Stückzahl einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten, sowie als komplementäres Element bei der Integration der erneuerbaren Energien helfen können. Wir sehen jedoch dringenden Handlungsbedarf, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um wesentliche Impulse für das Zünden der KWK im Heiztechnik-Massenmarkt zu setzen.

Eine Marktexpansion im Segment der stromerzeugenden Heizungen wäre mit deutlichen Wachstumseffekten vor allem bei kleinen und mittelständischen Betrieben wie Herstellern und Anlagenbauern, sowie bei Planern, Installations- und Wartungsbetrieben verbunden. Diese Möglichkeiten sind jedoch nur bei einer sachgerechten Berücksichtigung der Nano- und Mikro-KWK im Rahmen der anstehenden KWKG-Novelle zu realisieren. (lfs)

Weiterführende Links zu dieser Meldung
Studie zur Evaluierung des KWKG im Jahr 2014
Bundestag beschließt EEG-Umlage zu Lasten von Mikro-BHKW
Protest gegen Effizienzsteuer für umweltfreundliche BHKW
Die Neuerungen des KWKG 2012 im Überblick
Die Bundesregierung verfehlt selbst gesetztes KWK-Ziel
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