Förderrichtlinie zum Mini-KWK-Impulsprogramm veröffentlicht

Logo des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bereits im November letzten Jahres wurde bekannt, dass die Bundesregierung ein neues Mini-KWK-Impulsprogramm auflegen wird. Nicht zuletzt durch die Ankündigung das Programm erst ab dem 01.04.2012 zu starten, brachen sofort die Bestellungen neuer Mini-BHKW ein.

BHKW-Interessenten warten nun auf den Beginn der neuen Förderung. Bereits im Dezember letzten Jahres musste ein BHKW-Hersteller wegen entsprechenden Auftragseinbrüchen und der deswegen drohenden Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Jetzt hat das Bundesumweltministerium den Wortlaut der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung bekanntgeben. Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen die Antragsteller zahlreiche Anforderungen erfüllen.

Die Abwicklung der Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen und steht unter dem Vorbehalt ihrer Finanzierung. Wie lange es die Förderung geben wird, ist angesichts der geringen Finanzausstattung bereits jetzt höchst fraglich. Der Spitzenfördersatz liegt bei 3.500 Euro für eine Anlage mit 20 kW elektrischer Leistung. Bei dem Impulsprogramm von 2008 lagen die Fördersätze hingegen zum Teil weit über 10.000 Euro.

Die Berechnung der Förderung erfolgt in vier Stufen. Die Grundförderung für alle Anlagen beträgt 1.500 Euro. Für Anlagen mit mehr als einem kW elektrischer Leistung kommen bis 4kW elektrischer Leistung 300 Euro je kW hinzu. Für über 4 kW bis 10 kW je kW weitere 100 Euro und für 10 kW bis 20 kW weitere 50 Euro je kW elektrischer Leistung. Daraus ergibt sich bei einer Anlage mit 20 kW elektrischer Leistung der Spitzenfördersatz von 3.500 Euro Förderung.

Eine Anlage mit 5,5 kW wie der Dachs HKA Profi von SenerTec wird ab dem 01.04.2012 mit 2.550 Euro und die Nano-KWK-Wandthermen von Viessmann, Remeha und Brötje sowie das Vaillant ecoPOWER 1.0 werden mit 1.500 Euro gefördert.

Zuschlagsberechtigt ist nur der Einbau von neuen BHKW bis einschließlich 20 kW elektrischer Leistung in Bestandsbauten unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Der Förderungsempfänger muss sich verpflichten die Anlage mindestens 7 Jahre zu betreiben und jährlich die Betriebsdaten an die BAFA zu übermitteln.
  2. Die Anlage wird im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut.
  3. Die Anlage muss über einen Wärmemengenzähler verfügen.
  4. Die Anlage darf nicht in einem Gebiet mit einem Benutzungsgebot für Fernwärme liegen.
  5. Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft.
  6. Übertreffen der Anforderungen der EU-Richtlinie für Kleinstanlagen. (Mindestens 85 % Gesamtjahresnutzungsgrad)
  7. Pufferspeicher mit mindestens 70 Liter pro installierte kWth jedoch mindestens 300 Liter.
  8. Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise mit Wärmespeichermanagement.
  9. Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe für Anlagen ab 3 kWel.
  10. Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems.
  11. Einsatz von Umwälzpumpen, die mindestens die Effizienzklasse A erfüllen.

Angesichts dieser komplizierten Hürden, der unsicheren Finanzierung des Programmes und dem Ausbleiben von Bestellungen bis zum 01.04.2012 ist bereits jetzt abzusehen, dass auch dieses neue Impulsprogramm den stromerzeugenden Heizungen mehr schaden als nutzen wird. Die genauen Regeln und Bedingungen für die Förderung können Sie der Richtlinie direkt entnehmen.

Download: BMU Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen (PDF)
(Grafik: Bundesumweltministerium)

 

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