Clearingstelle EEG veröffentlicht wegweisende Empfehlung

Logo der Clearingstelle EEG (Grafik: Clearingstelle EEG)Die Clearingstelle EEG bestätigt mit ihrer neuen Empfehlung 2011/2/2 den Anspruch von Anlagenbetreibern auf phasensaldierende Stromzähler und die Möglichkeit des gleichzeitigen Eigenverbrauches aus mehreren Erzeugungsanlagen. Beide Fragen waren in den letzten Jahren ein ständiger Streitpunkt zwischen den Betreibern stromerzeugender Heizungen und den zuständigen Verteilernetzbetreibern. Die Entscheidung der Clearingstelle berücksichtigt insbesondere auch die Kombination eines BHKW mit einer PV-Anlage.

Die auch Hybridstrom genannte Kombination der Nutzung einer stromerzeugenden Heizung und solarer Stromgewinnung ist für Anlagenbetreiber besonders interessant. Blockheizkraftwerke erreichen in den sonnenarmen und kalten Wintermonaten besonders hohe Laufzeiten und produzieren dementsprechend viel Strom. Im Sommer hingegen kann mit Hilfe aktueller Steuerungstechnik die BHKW-Laufzeit zur Warmwasserbereitung in die Abend- und Nachtstunden gelegt werden, wenn die PV-Anlage keinen Strom erzeugt. Eine PV-Anlage erzeugt wiederum im Sommer tagsüber die meiste elektrische Energie, wenn ein BHKW aufgrund fehlenden Wärmebedarfs ohnehin stillstehen muss. Im Ergebnis ergänzen sich PV-Anlagen und stromerzeugende Heizungen optimal und erreichen zusammen eine besonders hohe Substitution von Bezugsstrom aus dem Stromnetz.

Obwohl eine Verschaltung zur messtechnischen Erfassung des kombinierten Eigenverbrauches einer PV-Anlage und eines BHKW bereits im Sommer 2010 von Benutzern des BHKW-Diskussionsforums entwickelt und im Sommer 2011 mit der VDE-AR-N 4105:2011-08 in deren Anhang B.7 normiert wurde, haben die Netzbetreiber sich lange Zeit gewehrt, dieses Schema in der Praxis anzuwenden. Die RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH war unserer Kenntnis nach der letzte Netzbetreiber, der sich weigerte die Zählerkaskade anzuwenden. Zahlreiche Anlagenbetreiber suchten beim BHKW-Forum e.V. Rat und sogar ein Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur war gegen den Netzbetreiber anhängig. Mit der Empfehlung 2011/2/2 schloss sich nun auch die Clearingstelle EEG dem Prinzip der Zählerkaskade an.

Zählerkaskade entsprechend dem Schaltbild der Clearingstelle EEG

Auch mit der Frage einer Messabweichung bei einem Stand-By-Verbrauch der näher am Netzverknüpfungspunkt gelegenen Anlage hat sich der Clearingstelle EEG umfassend beschäftigt. Die bestehende Regelung, dass ein Stand-By-Verbrauch von PV-Anlagen mit bis zu 30 kWp generell zu vernachlässigen und auch nicht messtechnisch zu erfassen ist sowie ein Stand-By-Verbrauch von PV-Anlagen größer 30 kWp zu vernachlässigen ist, wenn dieser 0,7 % der typischerweise zu erwartenden Erzeugungsstrommenge der jeweiligen Anlagen nicht überschreitet, behält weiterhin Gültigkeit. Für BHKW setzte die Clearingstelle EEG die Schwelle für eine pauschale Vernachlässigung bei 50 kW elektrischer Leistung fest.

Die Clearingstelle EEG begründet diese Schwellen überzeugend mit der gesetzlichen Privilegierung von Kleinanlagen im EEG und KWKG, aber auch aufgrund der geringen Stand-By-Verbräuche von Anlagen bis zu diesen Leistungsschwellen, welche unter den Anlauf- beziehungsweise minimalen Messströmen handelsüblicher Stromzähler liegen.

Mögliche Zählerkaskade der Clearingstelle EEG für bevorzugten BHKW-Eigenverbrauch

Hinsichtlich der Frage phasensaldierender Zähler hat die Clearingstelle EEG mit ihrer Empfehlung den Anlagenbetreibern einen rechtlichen Anspruch auf solche Zähler zugesprochen. Die älteren Ferraris-Stromzähler betrachten stets die gesamte Strommenge aller drei Phasen eines Drehstromnetzes. Einige Netzbetreiber hatten bei der Einführung elektronischer Stromzähler Varianten verbaut, welche die Stromflüsse jeder Phase einzeln betrachten. Besonders bei einer einphasigen Erzeugungsanlage wie beispielsweise einem Nano-BHKW, aber auch bei dreiphasigen Generatoren und ungleichmäßigem Verbrauch, kann diese Messmethode dazu führen, dass der Zwei-Richtungs-Zähler am Netzverknüpfungspunkt zeitgleich eine Einspeisung und einen Bezug aus dem Netz misst.

Dieser Übervorteilung der Anlagenbetreiber durch die Netzbetreiber hat die Clearingstelle EEG mit ihrer Empfehlung 2011/2/2 in Übereinstimmung mit dem „Metering Code“ VDE-AR-N 4400:2011–09 eine Absage erteilt. Anlagenbetreiber mit einem elektronischen Zwei-Richtungs-Zähler sollten nun prüfen, ob bei ihnen ein phasensaldierend messender Stromzähler vom Netzbetreiber oder ihrem Messstellenbetreiber installiert wurde und gegebenenfalls einen Austausch einer nicht phasensaldierend messenden Messeinrichtung verlangen.

Weblink: Empfehlung 2011/2/2 der Clearingstelle EEG
Merkblatt: PV-Anlage und BHKW mit kombiniertem Eigenverbrauch (PDF)
Nachrichten: Weitere Meldungen zur KWK-Gesetzgebung

Ein Artikel von Louis-F. Stahl
(Grafiken: Clearingstelle EEG)

 

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