Stellungnahme der Bundesregierung zum künftigen KWK-Ausbau

KWKG-Novelle (Grafik: BHKW-Infothek)Mittels einer parlamentarischen Anfrage forderte die Bundestagsfraktion der Grünen die Bundesregierung auf, eine Folgenabschätzung für die Auswirkungen durch die geplante EEG-Umlage auf Eigenstrom offenzulegen. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage ist gleichermaßen ehrlich wie beschämend: „Eine Quantifizierung ist […] derzeit nicht möglich.“ Die Bundesregierung versucht folglich eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, ohne deren Folgen vorher zu überprüfen oder im Rahmen von Gutachten abschätzen zu lassen.

Kein festhalten am bestehenden KWK-Ausbauziel?
Unabhängig davon, dass der aktuelle Novellierungsentwurf des Gesetzes „für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG) der Bundesregierung nicht nur dem eigentlichen EEG-Gesetzeszweck zuwiderläuft und genau die geförderten EEG-Anlagen belasten würde, sondern darüber hinaus auch nach dem KWK-Gesetz geförderte BHKW belasten soll, stellt die Bundesregierung auch das in § 1 KWKG erklärte Ziel, bis zum Jahr 2020 den Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 Prozent an der deutschen Stromerzeugung zu bringen, indirekt in Frage. Das dieses Ziel momentan noch gelte, erkennt die Bundesregierung zwar an, nach Abschluss der laufenden „Potenzial- und Kosten-Nutzenanalyse zur Zukunft der KWK im zukünftigen Strom- und Wärmemarkt“ sollen jedoch „im Lichte der Ergebnisse dieser Analysen […] die Rahmenbedingungen für KWK überprüft“ werden.

Gleichwohl habe die Regierung schon jetzt bemerkt, dass „durch eine anteilige Belastung selbst genutzten Stroms […] Investitionen in KWK-Anlagen weniger attraktiv [werden]“. Welche konkreten Auswirkungen die geplante Belastung von Strom aus Blockheizkraftwerken und stromerzeugenden Heizungen mit der EEG-Umlage haben wird, soll ebenfalls erst zum Herbst im Rahmen der grundsätzlichen Evaluierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes geprüft werden. Insgesamt möchte sich die Bundesregierung alle Optionen offen halten und wartet auf das Gutachten zur KWK Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse.

Die tatsächliche Zubauentwicklung
Zumindest zeigt eine in der Antwort der Bundesregierung veröffentlichte Statistik, dass sich der zahlenmäßige Zubau neuer Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach einem dramatischen Einbruch um mehr als 30 Prozent in 2010 kürzlich wieder erholt hat. Damals wurde ohne Vorwarnung die BAFA-Förderung für neue KWK-Anlagen eingestellt und auch Monate zurückliegende Anträge abgelehnt, bei denen sich Investoren auf den Erhalt der Förderung verlassen hatten. Der aus der fehlenden Förderung und dem Vertrauensverlust folgende Absatzrückgang von neuen BHKW konnte erst 2012 wieder kompensiert werden.

Für 2013 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor, mit den bisher 6.181 bewilligten Anlagen wird die Zubauzahl von 2009 jedoch bereits um mehr als 20 Prozent übertroffen. Ob sich dieser positive Trend fortsetzt und der KWK-Anteil bis 2020 tatsächlich auf 25 Prozent gesteigert werden kann, muss angesichts der geplanten EEG-Umlage auf Eigenstrom aus KWK-Anlagen und einem fehlenden klaren Bekenntnis der Politik zu diesem Ausbauziel allerdings bezweifelt werden. (lfs)

Weiterführende Links und Downloads zu dieser Meldung
– PDF-Dokument: Bundestagsdrucksache 18/1119 – Antwort zum Ausbau der KWK
– Meldung: Bundeskabinett beschließt EEG-Umlage für neue BHKW
– Meldung: Regierungspläne zum EEG 2.0: Ende der Bürgerenergiewende mit BHKW
– Meldung: Arbeitsausgabe des KWKG 2012 als PDF-Dokument
– Meldung: Die Neuerungen des KWKG 2012 im Überblick

 

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