Regierungsentwurf zum KWK-Gesetz 2016 beschlossen

KWKG-Novelle 2016 (Grafik: BHKW-Infothek)Die Pläne zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) nehmen Form an: Nachdem Ende August der offizielle Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht wurde, hat das Bundeskabinett jetzt den Regierungsentwurf (RegE) des KWKG 2016 beschlossen. Die von uns bereits ausführlich thematisierten Hemmnisse für Mini- und Mikro-BHKW einschließlich stationärer Brennstoffzellen wurden mit dem aktuellen Entwurf nicht behoben. Neben zahlreichen redaktionellen Korrekturen wurden mit dem RegE eine neue BHKW-Förderklasse zwischen 50 und 100 kW elektrischer Leistung eingeführt, die Übergangsregelungen erweitert und der Modernisierungstatbestand auch für kleine Anlagen in veränderter Form wieder hergestellt.

Auswirkungen der KWKG-Novelle
Blockheizkraftwerke zur Gebäudeenergieversorgung im Leistungsbereich bis 50 kW sollen mit dem neuen KWK-Gesetz nicht mehr über 10 Jahre mit dem KWK-Zuschlag für jede erzeugte Kilowattstunde gefördert werden, sondern die Zuschlagsberechtigung nach 45.000 Stunden verlieren. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass der Zuschlag für selbst verbrauchten Strom nur noch 4 Cent je kWh betragen soll und in das öffentliche Netz eingespeister Strom einen Zuschlag von 8 Cent je kWh erhalten soll. Im Ergebnis bedeuten diese Änderungen Einbußen von bis zu 50 Prozent bei Brennstoffzellen für den Heizungskeller und rund 20 bis 30 Prozent bei motorischen Mikro-BHKW im Mehrfamilienhausbereich. Größere Anlagen sollen mit dem neuen KWKG für die Stromeigenversorgung keine Förderung mehr erhalten und zudem mittels zwingender Direktvermarktung besser in den Strommarkt integriert werden. In wie weit eine Orientierung der Anlagenfahrweise am zentralen Strombörsenpreis die Stromnetze auf dezentraler Ebene physikalisch überhaupt entlasten kann, ist jedoch wissenschaftlich nicht geklärt und höchst fraglich.

Die weiteren Inhalte auf einen Blick
Die aktuellen Novellierungspläne kennen aber nicht nur Verlierer: Abgeschriebene Großkraftwerke im Multimegawattsegment werden mit hunderten Millionen Euro an neuen Subventionen bedacht und aus diesem Grund wird auch der Deckel für die KWK-Förderung auf 1,5 Milliarden Euro angehoben. Diese Belohnung lobbystarker Betreiber von Bestandskraftwerken wird aber kaum helfen, das von der Bunderegierung vor Jahren selbst ausgerufene Ziel von 25 Prozent KWK-Stromerzeugung in 2020 zu erreichen, weshalb dieses Ziel mit dem KWKG 2016 kurzerhand abgeschrieben und auf die „regelbare“ Erzeugung beschränkt werden soll. Aber auch an anderer Stelle des Gesetzentwurfes wird die besondere Berücksichtigung bestimmter Interessen deutlich: So sollen „stromintensive Unternehmen“ teilweise höhere KWK-Zuschlagsätze erhalten und auch Unternehmen, die schon mit „Anlage 4 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ eine Bevorzugung gegenüber anderen Unternehmen und privaten Letztverbrauchern genießen, sollen auch mit dem neuen KWKG eine klientelpolitische Sonderbehandlung auf Kosten der Allgemeinheit erhalten. Eine positive Entwicklung des Novellierungsentwurfes sollte bei aller Kritik jedoch nicht ungenannt bleiben: Zumindest Kohlekraftwerke sollen künftig nicht mehr durch den bloßen Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung in den Genuss der Vorteile des KWK-Gesetzes kommen.

Neue BHKW-Förderklasse des RegE
Die größte Neuerung des jetzt vorgelegten Regierungsentwurfes ist die Einführung einer neuen BHKW-Förderklasse für BHKW größer 50 bis einschließlich 100 kW elektrischer Leistung (§ 7 KWKG 2016 RegE). Diese Anlagen werden zwar statt der 45.000 Vollbenutzungsstunden für Anlagen bis einschließlich 50 kW elektrischer Leistung nur über 30.000 Vollbenutzungsstunden gefördert, erhalten jedoch eine neue Zuschlagsklasse. Strommengen aus dem Leistungsanteil von mehr als 50 und bis zu 100 Kilowatt erhalten einen KWK-Zuschlag von 3 Cent bei Eigenversorgung und 6 Cent je Kilowattstunde bei Einspeisung in das öffentliche Netz. Die bereits mit dem RefE vorgesehene Vergütung für den Leistungsteil bis einschließlich 50 kW von 4 Cent bei Eigenverbrauch und 8 Cent je kWh bei Einspeisung bleibt mit dem aktuellen Entwurf unverändert bestehen. Durch die neue Förderklasse würde der bisher sehr stark ausgeprägte „Förderknick“ ab 50 kW abgeschwächt, so dass es zukünftig im bisher nahezu ungenutzten Leistungsbereich zwischen 50 und 100 kW neue Anlagen geben könnte.

Neuer Modernisierungstatbestand des RegE
Mit dem RefE hatte das BMWi einen Wegfall der mit dem aktuell geltenden KWKG möglichen Anlagenmodernisierung zur Erlangung eines neuen KWK-Zuschlagszeitraumes für Anlagen bis 50 kW vorgesehen. Mit dem RegE wurde ein neuer Modernisierungstatbestand eingeführt, der jedoch keine vollständige Neuerlangung des ursprünglichen Förderzeitraumes ermöglicht, erst nach Ablauf bestimmter Fristen möglich ist und darüber hinaus eine tatsächliche Verbesserung der Effizienz der Anlage erfordert. Bisher war der Austausch von „wesentliche[n] die Effizienz bestimmende[n] Anlagenteile[n]“ ausreichend. Mit dem RegE ist es nunmehr entscheidend, dass mit der Modernisierung tatsächlich auch eine „Effizienzsteigerung bewirkt“ wird. Darüber hinaus kann eine kleine Modernisierung nach § 6 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 des RegE erst nach frühestens 5 Jahren durchgeführt werden, führt nur zu einem neuen Zuschlagsberechtigungszeitraum von 15.000 Vollbenutzungsstunden, muss aber auch weiterhin mindestens 25 Prozent des Neuerrichtungspreises kosten. Eine große Modernisierung nach frühestens 10 Jahren mit Kosten von mindestens 50 Prozent des Neuerrichtungspreises soll zu 30.000 Vollbenutzungsstunden KWK-Zuschlag führen. In Anbetracht der nur recht kurzen Zeiträume, die mit einer solchen Modernisierung ermöglicht werden sollen, bleibt es fraglich, ob sich eine solche Maßnahme für Mikro-BHKW künftig rechnen wird.

Mit dem RegE veränderte Übergangsbestimmungen
Die bereits im RefE vorgesehenen Übergangsvorschriften für die Errichtung neuer BHKW finden sich auch im RegE in § 35 Abs. 3 wieder. So sollen künftige Anlagenbetreiber bei einer Auftragserteilung bis zum 31. Dezember 2015 – oder bei Großanlagen der Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bis zu diesem Datum – wählen können, ob die Anlage den KWK-Zuschlag nach dem bisherigen KWKG oder nach dem KWKG 2016 erhalten soll, sofern die Anlage bis zum 30. Juni 2016 in Betrieb geht. Ein Heißlaufen des Marktes und hektische Anlageninbetriebnahmen zwischen Weihnachten und Silvester sollte diese sehr lobenswerte Regelung effektiv vermeiden. Mit dem RegE hinzugekommen ist eine Ausnahme von der zwingenden Direktvermarktung des eingespeisten Stroms für Anlagen bis 250 kW bei Inbetriebnahme bis zum 30. Juni 2016 und für Anlagen bis 100 kW sogar bis zum 31. Dezember 2016. Weggefallen ist das geplante Außerkrafttreten des KWKG 2016 zum 31. Dezember 2020, was im Hinblick auf die Ansprüche für Bestandsanlagen zu diesem Zeitpunkt relevant sein könnte. Das KWKG selbst wird jedoch voraussichtlich schon viel früher wieder novelliert werden – eine Zwischenüberprüfung ist auch weiterhin im 2-Jahres-Rhythmus vorgesehen.

Fahrplan und Ausblick
Hinsichtlich der weiteren Inhalte der Novelle sei auf die bereits veröffentlichten Artikel „Vorschlag aus dem Energieministerium zur KWKG-Novelle: Keine Zukunft für Brennstoffzellen und Mikro-BHKW“ sowie „Stellungnahmen zum Referentenentwurf des KWKG 2016“ verweisen. Der vorliegende RegE soll am 5. November im Bundestag sowie am Tag darauf auch in den Bundesrat eingebracht werden. Die Beschlussfassungen sind für den 4. sowie 18. Dezember vorgesehen, so dass ein Inkrafttreten der Novelle zum 1. Januar 2016 gewährleistet wird. Ob an den Inhalten der Novelle im Rahmen des parlamentarischen Prozesses noch entscheidende Verbesserungen vorgenommen werden, so dass aus dem aktuell für stromerzeugende Heizungen sehr schwachen Aufschlag ein gutes Gesetz für eine Effizienzwende im Heizungskeller wird, bleibt abzuwarten. (lfs)

Download: KWKG2016-Regierungsentwurf Stand 23.09.2015
Download: KWKG2016-Referentenentwurf des BMWi Stand 28.08.2015
Download: Stellungnahme von ASUE, BHKW-Forum und Bund der Energieverbraucher
Download: Verbändeübergreifende Stellungnahme gegen die Verhinderung von Mieterstrom
Meldung: Keine Zukunft für Brennstoffzellen und Mikro-BHKW mit KWKG2016
Meldung: Stellungnahmen zum Referentenentwurf des KWKG 2016

 

3 Responses to Regierungsentwurf zum KWK-Gesetz 2016 beschlossen

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