Hocheffizienznachweis für vollständige Energiesteuerentlastung

Goldtaler mit Zoll Logo (Bild: Bundesministerium der Finanzen)BHKW-Betreiber können unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige oder zumindest teilweise Erstattung der Energiesteuer für in Blockheizkraftwerken eingesetzte Brennstoffe erhalten. Voraussetzung für eine vollständige Entlastung in Höhe von 0,55 Cent je Kilowattstunde für Erdgas, 6,06 Cent je Kilogramm für Flüssiggas und 6,135 Cent je Liter für Heizöl EL ist neben einem nachgewiesenen Jahresnutzungsgrad von über 70 Prozent die laufende steuerrechtliche Abschreibung der Anlage und ein Nachweis der Hocheffizienz. Für Bestandsanlagen, die älter als 10 Jahre sind, sowie für Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, kann der sogenannte „Hocheffizienznachweis“ im Einzelfall Probleme bereiten und teure Gutachten erforderlich machen. Eine Lösung ist jedoch einfach: BHKW-Hersteller können jetzt an zentraler Stelle Nachweise für serienmäßig gefertigte Anlagen hinterlegen.

Hocheffizienznachweis für 10 Jahre durch BAFA
BHKW gelten als hocheffizient im Sinne von § 53a EnergieStG, wenn die Einhaltung der Kriterien des Anhanges II der Richtlinie 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012 sowie der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte der EU-Verordnung 2015/2402 vom 12. Oktober 2015 nachgewiesen wird. Für BHKW-Betreiber ist dies sehr einfach durch Vorlage der Eingangsbestätigung zur elektronischen Anmeldung von BHKW bis 50 kW elektrischer Leistung beziehungsweise eines Zulassungsbescheides für BHKW bis 2 Megawatt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei dem für die Energiesteuerentlastung zuständigen Hauptzollamt möglich.

Problem: Fehlende oder abgelaufene BAFA-Bescheide
Für Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2016 erteilt das BAFA derzeit jedoch weder Zulassungsbescheide, noch nimmt das BAFA elektronische Anzeigen für Mini-BHKW entgegen. Grund dafür ist die noch immer nicht erfolgte Notifizierung des KWKG 2016 durch die EU. Darüber hinaus ist der Hocheffizienznachweis auf 10 Jahre befristet. Die Betreiber von älteren Bestandsanlagen müssen daher für eine vollständige Energiesteuerentlastung einen neuen Hocheffizienznachweis per Sachverständigengutachten erbringen oder, für serienmäßig hergestellte BHKW, einen Herstellernachweis vorlegen.

Zentrales Register für Herstellernachweise
Die Generalzolldirektion hat zur Vereinfachung der Bearbeitung durch die örtlich zuständigen Hauptzollämter beschlossen, ein zentrales Register zu erstellen, bei dem die Hersteller serienmäßig gefertigter Blockheizkraftwerke die Nachweise für ihre BHKW-Modelle einreichen können. Mit diesem Register soll die Bearbeitungszeit der Anträge auf Steuerentlastungen verkürzt und Nachfragen für Nachweise vermieden werden. BHKW-Hersteller, die Mitglied im BHKW-Forum e.V. sind, haben die notwendigen Informationen zur Listung der Nachweise ihrer BHKW-Modelle bei der Generalzolldirektion bereits per Rundmail erhalten. Aus Datenschutzgründen kann das ausschließlich an BHKW-Hersteller gerichtete Informationsmaterial mit Kontaktdaten der jeweils zuständigen Sachbearbeiter der Generalzolldirektion leider nicht öffentlich bereitgestellt werden. BHKW-Hersteller, die nicht Mitglied im BHKW-Forum e.V. sind, können die notwendigen Informationen über die Eingabefelder weiter unten auf dieser Seite anfordern. BHKW-Betreiber brauchen hingegen nichts unternehmen und profitieren automatisch, wenn der Hersteller ihres BHKW die Nachweisunterlagen einreicht. (lfs)

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(Titelbild: Bundesministerium der Finanzen)

 

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