Vorläufiges Insolvenzverfahren beim BHKW-Hersteller OTAG

OTAG lion-Powerblock in Kundenumgebung (Bild: Otag)Der BHKW-Hersteller OTAG hatte es nicht leicht. Technische Probleme mit dem lion-Powerblock verhinderten lange Zeit den Erfolg des ersten in Deutschland erhältlichen Nano-BHKW. Bereits im Jahr 2000 begann die Entwicklung des bis heute einzigen Mini-BHKW mit Dampfmotor. Nachdem im Jahr 2003 der „Lion“ erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt und ab 2005 an Kunden ausgeliefert wurde, hagelte es jahrelang Kundenbeschwerden wegen Problemen mit dem Linator Motor. Erst im Jahr 2010 konnte OTAG die Probleme mit einem überarbeiteten Motor überwinden.

Dennoch zeigte sich OTAG Kunden gegenüber stets äußerst kulant und begann zudem Mitte 2010 alle 300 bereits verkauften lion-Powerblock mit dem neuen Motor nachzurüsten. Dieser Schritt überraschte viele Marktbeobachter, da eine fast 10-jährige Entwicklung und Testphase sowie die Nachrüstung aller bereits verkauften Geräte ein enormes Kapital erfordert. Trotz dieser Probleme blickte OTAG noch diesen Oktober als Aussteller auf dem 7. BHKW-Info-Tag optimistisch in die Zukunft und bekräftigte die Ankündigung weiterer Modelle des lion-Powerblock für Holzpellets und Heizöl.

Jetzt nimmt die Geschichte von OTAG jedoch eine plötzliche und zugleich dramatische Wendung. Das Amtsgericht Arnsberg verkündete gestern unter dem Aktenzeichen 21 IN 337/11 die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens über die OTAG Vertriebs GmbH & Co. KG aus Olsberg. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Wilfried Pohle aus Marsberg bestellt. Über den Verlauf des Verfahrens werden wir berichten.

Update vom 13.12.2011: Neue Details zum OTAG Insolvenzverfahren
Nachrichten: Weitere Meldungen betreffend OTAG
Artikel zum BHKW: Die lion-Powerblock Serie

Mitteilung des Amtsgerichtes Arnsberg zur Insolvenz:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 5727 eingetragenen OTAG Vertriebs GmbH & Co. KG, Zur Hammerbrücke 9, 59939 Olsberg, gesetzlich vertreten durch persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 6635 eingetragene OTAG Vertriebs-Verwaltungs-GmbH, Zur Hammerbrücke 9, 59939 Olsberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.- Ing. Franz-Josef Schulte, Zur Hammerbrücke 9, 59939 Olsberg

ist am 08.12.2011, um 14:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wilfried Pohle, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

21 IN 337/11
Amtsgericht Arnsberg, 08.12.2011

(Bild: OTAG)

 

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