Veranstaltung: Energiesteuerentlastung für kleine KWK-Anlagen

Logo der IHK MagdeburgDas geänderte Antragsverfahren zur Entlastung von der Energiesteuer für in KWK-Anlagen verwendete Brennstoffe ist hochkomplex und bereitet besonders den Betreibern kleiner Mikro-BHKW Kopfschmerzen. Die IHK Magdeburg hat die Informationsdefizite bei den Besitzern stromerzeugender Heizungen erkannt und organisiert daher noch in diesem Monat zusammen mit dem Hauptzollamt Magdeburg eine kostenlose Veranstaltung unter dem Titel „Aktuelles zur Steuerentlastung für kleine KWK-Anlagen“.

Anträge auf die vollständige oder teilweise Entlastung von der Energiesteuer können zwar seit Ende März wieder gestellt werden, besonders die verworrenen Anforderungen hinsichtlich der erforderlichen Nachweise und einzureichenden Unterlagen führen jedoch zumeist zu vermeidbaren Nachfragen seitens der Hauptzollämter und damit zu einer verzögerten Auszahlung der Erstattung.

Im Zentrum der Veranstaltung am 30. Mai von 14 bis 16 Uhr in den Räumen der IHK Magdeburg wird daher die neue Antragstellung zur Steuerentlastung für Stromerzeugung und KWK-Anlagen nach §§ 53, 53a und 53b EnergieStG stehen. Die Veranstalter bitten um eine rechtzeitige Online-Anmeldung, da die Plätze begrenzt sind.

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(Titelgrafik: IHK Magdeburg)

Ein Artikel von Susanne Schneidereit

 

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