Standardlösung für die BHKW-Abrechnungsproblematik

Christian Denzel / ASEWGemeinsam sprechen sich die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im VKU (ASEW), der Bundesverband für Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und der Verband für Wärmelieferung (VfW) für eine Standardisierung bei der Drittstrombelieferung mittels bilanzieller Durchleitung aus. Als Vorlage stellten die Verbände kürzlich ein Formblatt vor, das zur einfachen Anmeldung eines Drittstromanbieters genutzt werden kann, wie Christian Denzel erläutert.

Grundsätzlich gilt: Vermarktet ein BHKW-Betreiber in einem Mehrfamilienhaus neben der Wärme auch den Strom an die Mieter, gestaltet sich die Wirtschaftlichkeit der Anlage zum Positiven. Zwar ist die Einspeisung des erzeugten BHKW-Stroms in das öffentliche Stromnetz die einfachere Variante, bringt aber auch weniger Ertrag.

Gerade einmal um die elf Cent lassen sich mit der Einspeisung erwirtschaften. Darin enthalten sind der KWK-Zuschlag von 5,41 Cent pro Kilowattstunde, je nach Region eine Vergütung von etwa einem Cent pro Kilowattstunde für vermiedene Netznutzungsentgelte sowie der durchschnittliche Strompreis des letzten Quartals an der Leipziger Strombörse. Für das 1. Quartal 2013 betrug dieser Preis 4,227 Cent pro Kilowattstunde. Zudem erstattet das örtliche Hauptzollamt unter bestimmten Voraussetzungen die Energiesteuer für den gesamten im BHKW vebrauchten Brennstoff.

Weitaus lukrativer ist hingegen der Verkauf des Stroms direkt an die Mieter. Auch hierbei wird der vom BHKW erzeugte Strom mit 5,41 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Dazu kommt der vom BHKW-Betreiber angesetzte Preis pro Kilowattstunde. Aufgrund der räumlichen Nähe der KWK-Anlage zu den Stromabnehmern ist der Strom von der Stromsteuer befreit. Im Ergebnis kann der BHKW-Betreiber einen höheren Ertrag erzielen und der Stromabnehmer (Verbraucher) kann günstigeren Strom beziehen als aus dem öffentlichen Netz. Allerdings muss der BHKW-Betreiber als Stromlieferant unter Umständen die EEG-Umlage abführen, wenn er Strom an Dritte liefert.

Elektrische Einbindung mit Zweirichtungszähler

Elektrische Einbindung mit einem Zwei-Richtungs-Zähler
(Grafik: BHKW-Infothek)

Bei der Installation einer stromerzeugenden Heizung in einem Mehrfamilienhaus wird daher typischerweise nach dem Hausanschlusskasten ein Zwei-Richtungs-Zähler installiert und die bisher vom Verteilnetzbetreiber – der für den Messstellenbetrieb in seinem Netzgebiet grundzuständig ist – gestellten Verbrauchszähler für die Wohnungen gegen Zähler des BHKW-Betreibers ausgetauscht.

Dass der BHKW-Betreiber mit diesem Schritt automatisch auch die Versorgung aller Mieter in einem Mehrfamilienhaus übernimmt, ist jedoch nicht immer gegeben. In diesem Fall muss eine bilanzielle Durchleitung durch die Kundenanlage gewährleistet werden, damit die Wahlfreiheit der Mieter hinsichtlich ihres Stromlieferanten gewahrt bleibt.

Der BHKW-Betreiber wird jedoch gegenüber dem Netzbetreiber automatisch zum Ansprechpartner für die Belange aller im Haus wohnenden Parteien, da diese aufgrund der betreibereigenen Stromzähler nicht mehr einzeln in der Datenbank des Netzbetreibers geführt werden. Der BHKW-Betreiber ist daher auch für die Anmeldung eines Mieters bei einem Drittstromanbieter zuständig. Das von den Verbänden vorgeschlagene und der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehende Formblatt für diese Anmeldung enthält alle für den folgenden GPKE-Geschäftsprozess notwendigen Daten, die zwischen Netzbetreiber und Kundenanlagenbetreiber auszutauschen sind.

Download: Formblatt zur Anmeldung einer Drittstrombelieferung (PDF)

Ein Gastartikel von Dipl.-Ing. Christian Denzel,
Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung.

 

16 Responses to Standardlösung für die BHKW-Abrechnungsproblematik

Schreibe einen Kommentar zu Kaenders Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert