Baden-Württemberg reaktiviert BHKW-Förderprogramm

Achtung Förderung! (Bild: BHKW-Infothek)Am Freitag gab der Baden-Württembergische Umweltminister Franz Untersteller bekannt, dass „dieses Jahr 10,5 Millionen Euro für das Förderprogramm Klimaschutz-Plus zur Verfügung“ gestellt werden. Förderfähig sind im Rahmen des Programms Klimaschutz-Plus nicht nur Blockheizkraftwerke mit mehr als 20 kW elektrischer Leistung, sondern auch zahlreiche weitere Maßnahmen. Anträge zur Förderung von BHKW werden allerdings nur bis zum 31. Juli 2014 angenommen!

Maßgeblich für diese sehr kurze Frist ist der Eingang des vollständigen und fehlerfreien Antrages bei der L-Bank in Karlsruhe als zuständige Bewilligungsstelle. Neben klassischen BHKW-Projekten werden auch Nahwärmenetze und zusätzliche Maßnahmen zur energetischen Sanierung, wie ein Austausch bestehender Umwälzpumpen gegen Hocheffizienzmodelle oder ein hydraulischer Abgleich besonders gefördert. Die Grundförderung beträgt 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent über die anrechenbare Lebensdauer der Maßnahme, ist jedoch auf 15 Prozent der Investitionssumme begrenzt. Mittels Durchführung begleitender Maßnahmen, kann eine Anhebung dieser Grenze ermöglicht werden. Der maximale Zuschuss beträgt 200.000 Euro je Vorhaben. Auszahlungen erfolgen nur bei Überschreitung einer Bagatellgrenze von 5.000 Euro.


Energieeffizienz-Förderung in Baden-Württemberg
(Video: Staatsministerium Baden-Württemberg, Pressestelle der Landesregierung)

Gefördert werden nur Blockheizkraftwerke über 20 kW elektrischer Leistung. Diese Abgrenzung ist nicht nur aufgrund der Mindestförderung von 5.000 Euro sinnvoll, sondern auch, weil Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung bundesweit im Rahmen des Mini-KWK-Impulsprogramms des BAFA Fördermittel erhalten können. Darüber hinaus kann die Landesförderung in Baden-Württemberg nur in Anspruch genommen werden, wenn keine anderen Fördermittel der öffentlichen Hand, wie beispielsweise zinsgünstige KfW-Darlehen, bezogen werden und das BHKW nicht nach den besonderen Förderbedingungen des EEG betrieben wird.

Wie beim Förderprogramm des BAFA muss zwischen Planung und Auftragserteilung sowie Baubeginn der Förderbescheid abgewartet werden. Frühstarter erhalten auch beim CO2-Minderungsprogramm keine Förderung! Schmerzhaft für viele Immobilienbesitzer ist eine weitere Einschränkung: Für Vorhaben in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden werden keine Zuschüsse gewährt. Nicht betroffen von dieser Einschränkung sind hingegen Wohngebäude, die als „Wohnheim“, beispielsweise von Studenten oder Senioren, genutzt werden. Die genauen Bedingungen und Abläufe des wieder aufgelegten Programms können auf der verlinkten Webseite des Umweltministeriums abgerufen werden. (lfs)

Weiterführende Links zu dieser Meldung
– Link: Bedingungen unter um.baden-wuerttemberg.de
– Link: Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums
– Artikel: Wirtschaftliche Vorteile und Einnahmen beim BHKW-Betrieb
– Meldung: Mini-KWK-Impulsprogramm förderte 4.270 Mikro-BHKW in einem Jahr
– Nachrichten: Weitere Meldungen zu Politik und Förderprogrammen

 

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