Protest gegen Effizienzsteuer für umweltfreundliche BHKW

Ende kommender Woche soll die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur 2. und 3. Lesung in den Bundestag eingebracht und abschließend beschlossen werden. Nachdem in den letzten Wochen verschiedenste Gerüchte aus Hinterzimmern und wieder andere Aussagen von Spitzenpolitikern durch die Medien geisterten, weiß derzeit weder die EE- oder KWK-Branche, noch die Öffentlichkeit was hinsichtlich der bereits angekündigten EEG-Umlage auf Eigenstrom der aktuelle Planungsstand ist, obwohl das geänderte Gesetz bereits nur wenige Tage nach dem Beschluss in Kraft treten soll.

Arbeitsplätze in Gefahr
Eine verlässliche Planung von Modernisierungen mit Inbetriebnahmezeitpunkten ab dem 1. August 2014 war daher in den vergangenen Monaten schlicht unmöglich. Dies spiegelt sich auch in den Auftragsbüchern von BHKW-Herstellern, Planern und Installateuren wieder: Einige Hersteller haben bereits Kurzarbeit angedacht, Betriebsferien geplant und sogar Entlassungen eingeleitet. Niemand weiß derzeit mit Gewissheit, in welcher Form und Höhe Gabriels Sonnen- und Effizienzsteuer BHKW-Betreiber treffen wird.

Bagatellgrenze gestrichen?
Freuen durfte sich schon mit Verkündung der Regierungspläne zum neuen EEG jedoch hingegen die Industrie: Die privilegierte Entlastung der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage sollte weiter entwickelt werden, obwohl Industriestrom in den letzten Jahren durch die Quersubventionierung des Börsenpreises mit der EEG-Umlage wesentlich günstiger geworden ist. Um bei dieser Klientelpolitik nicht den Zorn tausender Kleinanlagenbetreiber herauf zu beschwören, sah der bisherige Plan ein Beruhigungsplacebo für die Betreiber von Kleinanlagen bis 10 kW elektrischer Leistung vor, welche bei einer Erzeugung von weniger als 10.000 kWh nicht belastet werden sollten. Während dies bei PV-Anlagen Einfamilienhausbesitzer zum Teil erfasste, produziert selbst ein Nano-BHKW mit 2 kW elektrischer Leistung in größeren Einfamilienhäusern bei einer Jahreslaufleistung von nur 6.000 Stunden bereits 12.000 Kilowattstunden Strom und fiel damit aus der Befreiung. Entsprechend Berichten der FAZ soll diese bisher vorgesehene Bagatellgrenze allerdings in letzter Minute fallen und somit selbst kleinste BHKW und PV-Anlagen mit der EEG-Umlage belastet werden.

Erst fördern, dann ausnehmen
Eine EEG-Umlage auf Eigenstrom aus KWK- und EE-Anlagen belastet jedoch genau diejenigen, die durch das EEG und KWK-Gesetz eigentlich gefördert werden sollen. Sinnig wäre daher ausschließlich
eine Belastung konventioneller Stromerzeugung und Eigenstromversorgung mit der EEG-Umlage. So haben beispielsweise findige Industrieunternehmen auf dem Papier Kohlekraftwerke von Energiekonzernen gepachtet, um bisher vollkommen umlagefrei billigen und schmutzigen Strom beziehen zu können.

Bürokratiekosten übersteigen Einnahmen
Unabhängig davon, dass es ohnehin widersinnig ist bestimmte Anlagen zu fördern und zeitgleich besonders zu belasten, ist der Verwaltungsaufwand bei kleinen PV-Anlagen und stromerzeugenden Heizungen zur Eintreibung einer Sonnen- und Effizienzsteuer größer, als die zu erzielende EEG-Umlage. Finanziell würde die anteilige Belastung durch eine Umlage bei einem Mikro-BHKW mit 5 kW etwa 200 bis 400 Euro im Jahr betragen. Bei einer PV-Anlage oder Nano-BHKW im Einfamilienhaus sogar nur etwa 40 bis 80 Euro. Für diese Beträge müsste der Übertragungsnetzbetreiber Daten beim BAFA abfragen, Daten beim Hauptzollamt abfragen, dem Betreiber ein Formular zusenden, der Betreiber müsste das Formular verstehen und ausfüllen, das Formular zurücksenden, beim einziehenden Netzbetreiber müsste es erfasst werden, eine Rechnung versendet werden und schließlich das Geld gebucht werden. Allein dieser Aufwand kostet den Betreiber und auch den Netzbetreiber mehrere Stunden Arbeit verbunden mit nicht unerheblichen Kosten. Insgesamt werden bei einer Belastung kleiner PV-Anlagen und Mikro-BHKW mehr Kosten durch Bürokratie verursacht, als an Geld eingenommen werden kann.

Widersinnige Abgabe zu Lasten der Energiewende verhindern
Entgegen den jetzigen Plänen, sogar kleinste Anlagen mit der Effizienz- und Sonnensteuer zu belasten, empfahl der Bundesrat die Bagatellgrenze auf 30 kW anzuheben. In der öffentlichen Expertenanhörung des Wirtschaftsausschuss wurde sogar plädiert, die Abgabe auf Eigenstrom aus EE- und KWK-Anlagen komplett zu streichen, auch weil die Auswirkungen auf die EEG-Umlage nur marginal seien aber gleichzeitig funktionierende Geschäftsmodelle für dezentrale Erzeugung deutlich unattraktiv würden, was ein Bericht am Beispiel der Photovoltaik anschaulich zeigt.

Jetzt aktiv werden!
Bürgereingaben sollten daher zeitnah an die sie vertretenden Abgeordneten herangetragen werden. Wir empfehlen allen BHKW-Freunden, den von Gunnar Kaestle in seiner Funktion als wissenschaftlicher Beirat des BHKW-Forum e.V. entwickelten Musterbrief als Anregung zu übernehmen und mit individuellen Passagen ergänzt an die zuständigen Mitglieder des Bundestages per Email sehr zeitnah abzusenden. Nachfolgend können Sie dieses Musterschreiben für Libre- und OpenOffice (odt-Datei für Writer) sowie eine Variante für Microsoft Office (doc-Datei für Word) herunterladen.

Weiterführende Links und Downloads zu dieser Meldung
– Download: Musterschreiben des BHKW-Forum e.V als Word-Datei (.doc)
– Download: Musterschreiben des BHKW-Forum e.V als Writer-Datei (.odt)
– Meldung: Regierungspläne zum EEG 2.0: Ende der Bürgerenergiewende mit BHKW
– Meldung: BMWi veröffentlicht Entwurf zur EEG-Umlage auf Eigenstrom
– Meldung: Stellungnahme zum EEG2014-Gesetzentwurf durch den BHKW-Forum e.V.

 

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