Mini-KWK-Impulsprogramm: Ab 2015 deutlich mehr Förderung für Nano- und Mikro-BHKW

BAFA Förderstopp (Bild: BHKW-Infothek)Zum 1. Januar 2015 wird die Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel in einer überarbeiteten Version in Kraft treten. Die neue Mini-KWK-Richtlinie beschert Hausbesitzern, die ein neues Nano- oder Mikro-BHKW in Betrieb nehmen, nicht nur einen bis zu 33 Prozent höheren Basisfördersatz, sondern darüber hinaus zusätzlich neue Bonusförderungen für „Wärmeeffizienz“ und „Stromeffizienz“. Insgesamt steigt die Förderung durch die neue Regelung bei Vorliegen aller Voraussetzungen für beide Bonusförderungen um bis zu 146 Prozent im Vergleich zum aktuellen Fördersatz.

Anhebung der Basisförderung
Die Berechnung der Förderung erfolgt wie bisher in vier Stufen. Die Grundförderung für alle Anlagen beträgt nunmehr 1.900 Euro (+ 33 Prozent gegenüber 2014). Für Anlagen mit mehr als einem kW elektrischer Leistung kommen bis 4 kW elektrischer Leistung 300 Euro je kW (+ 5 Prozent) hinzu. Für über 4 kW bis 10 kW je kW weitere 100 Euro (+ 5 Prozent) und für 10 kW bis 20 kW weitere 10 Euro je kW elektrischer Leistung (- 79 Prozent). Daraus ergibt sich bei einer Anlage mit 20 kW elektrischer Leistung ein Spitzenfördersatz in der Basisförderung von 3.500 Euro (+ 5 Prozent).

Durch die starke Anhebung des Grundbetrages bei gleichzeitiger Absenkung der Fördersätze für den Leistungsbereich zwischen 10 und 20 kWel profitieren besonders Nano-BHKW für Ein- und Zweifamilienhäuser vom neuen Förderregime, ohne das die größeren Anlagen im Ergebnis Abstriche machen müssten. Darüber hinaus wurde insgesamt die Absenkung der Fördersätze um 5 Prozent im Jahr 2014 zurückgenommen, so dass der maximale Fördersatz in 2015 wieder dem maximalen Betrag von 2012 und 2013 entspricht.


Die Förderprogramme des BAFA für KWK-Anlagen, geplante Änderungen in 2015
Referent: Der zuständige Referatsleiter im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Einführung von zwei Bonusförderungen
Neben der Basisförderung werden mit der neuen Fassung der Mini-KWK-Richtlinie zwei Bonusförderungen geschaffen: Für den Erhalt der Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ von zusätzlich 25 Prozent der jeweiligen Basisförderung muss das BHKW über einen Brennwertwärmetauscher verfügen und die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen werden. Für den Erhalt der Basisförderung ist ein hydraulischer Abgleich hingegen nicht mehr erforderlich, wenn lediglich ein neues BHKW zusätzlich zu einem bestehenden Heizkessel installiert wird und die Heizkreisverteilung nicht geändert wird. Für die Bonusförderung „Stromeffizienz“ mit 60 Prozent Aufschlag auf die Basisförderung muss die KWK-Anlage je nach Baugröße ab Werk einen zertifizierten elektrischen Wirkungsgrad von mehr als 31 bis 35 Prozent vorweisen können.

Beide Bonusförderungen sind miteinander kombinierbar. Ein Nano-BHKW mit einem Kilowatt elektrischer Leistung, das ab Werk über einen Brennwertwärmetauscher verfügt und einen elektrischen Wirkungsgrad von über 31 Prozent zertifiziert erhalten hat, kann bei Vornahme eines hydraulischen Abgleichs bei der Installation somit durch das BAFA insgesamt mit bis zu 3.515 Euro gefördert werden. In den kommenden Wochen wird das BAFA die Liste der förderfähigen Anlagen aktualisieren und dabei voraussichtlich entsprechend für jeden Anlagentyp die serienmäßige Erfüllung oder Nichterfüllung der Voraussetzungen ausweisen.


Kredite und Förderprogramme der KfW, Stand 25. November 2014
Referent: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Eile mit Weile bei neuen Förderungen
Neben der deutlich verbesserten Förderung im Rahmen des Mini-KWK-Impulsprogramms können auch in 2015 zusätzlich Förderungen und zinsgünstige Kredite aus den Programmen der KfW genutzt und mit der BAFA-Förderung kombiniert werden. Gleichwohl die Inanspruchnahme der neu gestalteten Förderung bereits mit einem Antragseingang beim BAFA zum 1. Januar 2015 möglich ist, rät die BHKW-Infothek interessierten Hausbesitzern die Veröffentlichung der neuen Antragsformulare und der neuen Liste der förderfähigen Anlagen unter Berücksichtigung der novellierten Mini-KWK-Richtlinie durch das BAFA in den kommenden Wochen abzuwarten.

Es wird darüber hinaus voraussichtlich einige Wochen bis Monate dauern, bis die Hersteller kleiner Blockheizkraftwerke auf den neuen Bonus „Stromeffizienz“ reagieren und Brennwertwärmetauscher für ihre Anlagen anbieten werden. So sind beispielsweise für die sehr verbreiteten ecoPOWER-BHKW von Vaillant derzeit noch keine Brennwertwärmetauscher erhältlich. BHKW-Interessenten sollten aber keinesfalls bereits im Voraus mit baulichen Maßnahmen beginnen oder kurzentschlossen ein BHKW bestellen: Die genannten Förderprogramme setzen voraus, dass die Förderung vor dem Kauf eines BHKW beantragt und bearbeitet werden muss. Beginnen Antragsteller ihr Vorhaben vorzeitig, müssen die Förderanträge abgelehnt werden. Dieser „Frühstart“ ist übrigens der häufigste und am leichtesten zu vermeidende Ablehnungsgrund für Förderanträge im Mini-KWK-Impulsprogramm. (lfs)

Weiterführende Links zu dieser Meldung:
Kategorie: Alle Meldungen der BHKW-Infothek zum Mini-KWK-Impulsprogramm
PDF-Dokument: Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW (Volltext)
Meldung: Mini-KWK-Impulsprogramm: 4.270 Mikro-BHKW in einem Jahr
Meldung: Die Finanzierung des Mini-KWK-Impulsprogramms ist sicher

 

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