Vorschlag aus dem Energieministerium zur KWKG-Novelle: Keine Zukunft für Brennstoffzellen und Mikro-BHKW

KWKG-Novelle 2015: Pläne des BMWiNachdem die im Herbst 2014 veröffentlichte Evaluierung der Wirksamkeit des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) sehr deutlich Handlungsbedarf aufzeigte, war zu vernehmen, dass noch zum Jahresende eine schnelle Novellierung des KWK-Gesetzes erfolgen solle. Doch das Jahr 2015 begann und es blieb ruhig um die KWKG-Novelle, was zwischenzeitlich zu der Annahme verleiten konnte, dass eine Novelle erst im Rahmen des neuen Strommarktdesigns am Horizont zu erahnen sei. Plötzlich herrscht nun wieder Betriebsamkeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Die aktuellen Pläne verheißen viel Gutes für alte Kraftwerke aber noch mehr Hemmnisse für Brennstoffzellen, Nano- sowie Mikro-BHKW.

Zunehmend dünnere Luft für stromerzeugende Heizungen
Während sich Blockheizkraftwerke ab der 50-kW-Klasse in den letzten 10 Jahren sehr gut zur Versorgung von Hotels, Krankenhäusern sowie kommunalen Gebäuden etablieren konnten und politisch im Rahmen der letzten Novellen besonders begünstigt wurden, dümpeln stromerzeugende Heizungen und Brennstoffzellenheizgeräte noch immer bei einem Marktanteil von unter einem Prozent vor sich hin. Schlimmer noch: Im Bereich von Brennstoffzellen und Nano-BHKW für Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Markt im vergangenen Jahr um ganze 40 Prozent eingebrochen, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kürzlich mitteilte, dem alle neuen Anlagen durch die jeweiligen Betreiber gemeldet werden müssen. Aber auch die leistungsfähigeren Mikro-BHKW – die in Mehrfamilienhäusern, Gewerbeeinrichtungen und kleineren öffentlichen Gebäuden zum Einsatz kommen – stagnieren seit Jahren. Wurden 2009 noch 3.222 BHKW zwischen 2 und 10 kW elektrischer Leistung abgesetzt, waren es 2014 nur noch 2.293 Anlagen. Neben einer ganz erheblichen und seit Jahren steigenden Bürokratiebelastung leiden Mikro-BHKW besonders unter der EEG-Umlage auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom, die ihnen mit der EEG-Novelle 2014 aufgebürdet wurde.

Effiziente Technik ausgebremst durch Bürokratie
Eines der größten Hemmnisse, besonders im Wohngebäudebereich, stellt der mit dem wirtschaftlichen Betrieb eines Mikro-BHKW verbundene Verwaltungsaufwand dar: Wartungen koordinieren, KWK-Zuschlag und Einspeisevergütung vom Netzbetreiber einfordern, Energiesteuerentlastung beim Hauptzollamt einreichen, EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch berechnen und abführen, Steuererklärungen anfertigen und wenn es mehr als einen Nutzer gibt die aufwändig eingerichtete Summenmessung gegebenenfalls noch mit virtuellen Zählpunkten bei drittversorgten Letztverbrauchern abgleichen sowie unterjährig Wechselvorgänge betreuen, Verträge mit Mietern über Wärme und Strom abschließen und im Falle einer Wohnungseigentümergemeinschaft Betreuungsarbeit für die zahlreichen Eigentümer leisten. Während der Gesetzgeber die durch andere Rechtsnormen entstehende Bürokratie freilich nicht mit einer einfachen KWKG-Novelle lösen kann, so könnte wenigstens der mangelnden Wirtschaftlichkeit von Mikro-BHKW mit der anstehenden KWKG-Novelle begegnet werden. Doch genau das Gegenteil plant derzeit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie erste Präsentationen des BMWi zur anstehenden Novelle belegen.

Drastische Verkürzung des Förderzeitraums für Anlagen bis 50 kW von 10 Jahren auf 45.000 Vollbenutzungsstunden

BMWi Vorschläge zur KWKG-Novelle 2015: Drastische Verkürzung des Förderzeitraums für alle BHKW bis 50 kW von 10 Jahren auf 45.000 Vollbenutzungsstunden

Sollen Bürger und Mittelstand im Stich gelassen werden?
Um der im Rahmen der KWKG-Evaluierung bereits festgestellten stark überdurchschnittlichen Wirtschaftlichkeit der 50-kW-Klasse zu begegnen, soll pauschal für alle BHKW bis 50 kW der Förderzeitraum von 10 Jahren auf 45.000 Stunden begrenzt werden. Während dies bei Anlagen mit 50 kW möglicherweise sogar sachgerecht sein könnte, werden damit andererseits ganzjährig durchgehend arbeitende Brennstoffzellen mit nur 1 kW Leistung um gut 50 Prozent ihres bisherigen Förderzeitraums gebracht. Auch der Markt der motorischen Nano-BHKW, der in 2014 ohnehin um 40 Prozent eingebrochen ist, würde durch diese Pläne zusätzlich gebremst und damit vollkommen trockengelegt. Dabei haben Viessmann, Vaillant, Buderus, SenerTec und Elcore in diesem Segment erst vor wenigen Wochen zahlreiche neue Brennstoffzellen vorgestellt. Nach dem 90 Millionen Euro schweren Förderprogramm “Nationales Investitionsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie” und enormen Entwicklungskosten seitens der Hersteller, sollen die Rahmenbedingungen nicht stabilisiert, sondern verschlechtert werden. Diverse staatlich geförderte Versuchsprojekte und 20 Jahre Entwicklungsarbeit seitens der Gerätehersteller würden mit einer unachtsam durchgeführten KWKG-Novelle im alles entscheidenden Moment der Markteinführung vernichtet. Zwar hat das BMWi neben der Verkürzung von 10 Jahren auf 45.000 Stunden auch eine Anhebung der Vergütung von derzeit 5,41 Cent auf 8 Cent je Kilowattstunde geplant, dies gilt aber nur für eingespeisten Strom. Selbst verbrauchter Strom soll hingegen nur noch mit 4 Cent je kWh gefördert werden.

Die Pläne des BMWi sehen nicht nur eine Verkürzung der Förderung sondern auch eine Absenkung des Fördersatzes vor

Die Pläne des BMWi sehen nicht nur eine Verkürzung des Förderzeitraumes sondern auch eine Absenkung des Fördersatzes je Kilowattstunde für Mikro-BHKW vor

Ein praktisches Beispiel
Die seit der ISH 2015 mit einer drastischen Preissenkung nur noch rund 20.000 Euro kostende Brennstoffzelle Vitovalor 300-P weist eine elektrische Nennleistung von 750 Watt auf und dürfte auf rund 8.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr kommen. Im Rahmen des derzeit geltenden KWKG erhält der Betreiber einer solchen Brennstoffzelle für jede erzeugte Kilowattstunde 5,41 Cent über 10 Jahre, was 4.328 Euro entsprechen würde. Entsprechend der Pläne des BMWi soll eine solche Anlage nur noch über 45.000 Stunden einen Zuschlag von 4 Cent für den Eigenverbrauch sowie 8 Cent für die Einspeisung von Strom erhalten. Bei einer realistischerweise angenommenen Eigenverbrauchsquote von 70 Prozent würde die Förderung für die Einspeisung 1.080 Euro und der Zuschlag für den Eigenverbrauch 1.260 Euro betragen. Insgesamt soll die Förderung folglich von 4.328 auf nur noch 2.340 Euro sinken – also um rund die Hälfte gekürzt werden. Betrachtet man ein Mikro-BHKW wie den SenerTec Dachs mit 5,5 kW Erzeugungsleistung aber einer geringeren Laufleistung pro Jahr, beträgt die Kürzung rund 20 bis 30 Prozent.

Wo das Geld gebraucht wird…
Selbst die ganz kleinen KWK-Anlagen könnten in größerer Stückzahl einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Es besteht jedoch dringender Handlungsbedarf im Bereich der Mikro- und Nano-KWK, da bereits die jetzigen Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um wesentliche Impulse für das Zünden der KWK im Massenmarkt der Heiztechnik zu setzen. Dabei wäre eine Marktexpansion im Segment der stromerzeugenden Heizungen mit deutlichen Wachstumseffekten vor allem bei kleinen und mittelständischen Betrieben wie Herstellern und Anlagenbauern, sowie bei Planern, Installations- und Wartungsbetrieben verbunden. Diese Möglichkeiten sind jedoch nur bei einer sachgerechten Berücksichtigung der Nano- und Mikro-KWK im Rahmen der anstehenden KWKG-Novelle zu realisieren. Dies hat selbst der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) erkannt und fordert: „Die Förderung der „Strom erzeugenden Heizung“ (bis einschließlich 20 kWel) sollte im Rahmen des KWK-G besser abgebildet werden (z.B. stärkere Differenzierung in Bezug auf die Anlagengröße […]).“ Der Verein BHKW-Forum fordert ebenfalls seit Jahren differenzierende und angemessene KWK-Zuschlagsätze für den Leistungsanteil bis 2 kW (Nano-KWK) sowie den Leistungsanteil bis 10 kW (Teilmenge von Mikro-KWK) zu schaffen. Bei der Festlegung dieser Zuschlagsätze sind die anfänglich hohen Kosten von neuen Technologien wie Brennstoffzellen und Nano-BHKW zu berücksichtigen sowie die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch aber auch die sinkenden Börsenpreise für die Einspeisung von Strom. Der Verein BHKW-Forum schlug daher bereits im letzten Jahr konkret eine Anhebung des KWK-Zuschlags auf 12 Cent je kWh für den Leistungsanteil bis 2 kW und 9 Cent je kWh für den Leistungsanteil bis 10 kW vor.

Das BMWi weiß, wer von den Plänen profitieren würde: 224 Mio. Euro für alte Großkraftwerke

Das BMWi weiß, wer von den Plänen profitieren würde: 224 Mio. Euro für alte Großkraftwerke

…und wo das Geld versickern soll
Selbst bei einem rasanten Wachstum mit einer Verzehnfachung des Absatzes stromerzeugender Heizungen in der Nano-KWK-Klasse und damit insbesondere von Brennstoffzellen bis 2 kW würde eine differenzierte und angemessene Anhebung des Fördersatzes nur rund 2,5 bis 5 Mio. Euro pro Jahr kosten. Diese Summe ergibt sich aus der Differenz von 12 an Stelle von 5,41 Cent KWK-Zuschlag je kWh bezogen auf 11.470 Nano-KWK Anlagen an Stelle der 1.147 Anlagen in 2014 mit einer Spannweite aufgrund der nicht abschätzbaren Vollbenutzungsstundenanzahl. Doch diese vergleichsweise kleine Summe als Hebel für die Energiewende, die noch dazu unzählige Arbeitsplätze im Handwerk und bei mittelständischen Heiztechnikherstellern mit heimischer Fertigung sichern würde, scheint das BMWi nicht erübrigen zu können. Gleichwohl sollen nach Plänen des BMWi satte 224 Mio. Euro für bereits abgeschriebene Großkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt ausgegeben werden. Würden nur ein bis fünf Hundertstel dieser Summe in stromerzeugende Heizungen umgeleitet, könnte das BMWi mit Vorlage seines Referentenentwurfes mit Stolz verkünden, die Energiewende wirklich vorangebracht zu haben und müsste sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt sehen, ausschließlich eine Klientelpolitik zu Gunsten der Betreiber großer Kraftwerke unterstützt zu haben. Vielleicht hat man im Ministerium nur übersehen, dass es so etwas wie stromerzeugende Heizungen und einen derzeit laufenden Markteintritt der Brennstoffzellenheizgeräte überhaupt gibt. Bis zur Vorlage des BMWi-Referentenentwurfes zur KWKG-Novelle hat das Ministerium jedenfalls durchaus noch Gelegenheit, sich der Energiewende im Heizungskeller anzunehmen. (lfs)

Mehr: Alle Meldungen der BHKW-Infothek zu KWK-Politik und Gesetzesvorhaben

 

13 Responses to Vorschlag aus dem Energieministerium zur KWKG-Novelle: Keine Zukunft für Brennstoffzellen und Mikro-BHKW

  1. Pingback: Freikarten für die Hannover Messe und KWK-Index Q1/2015 | BHKW-Infothek

  2. Pingback: HMI 2015: Stellungnahme des B.KWK und Podiumsdiskussion zur KWKG-Novelle sowie Energiemanagementsystemen | BHKW-Infothek

  3. Pingback: Veranstaltung: Mini-KWK-Kongress in Fürth bei Nürnberg | BHKW-Infothek

  4. Pingback: Stellungnahmen zum Referentenentwurf des KWKG 2016 | BHKW-Infothek

  5. Pingback: Regierungsentwurf zum KWK-Gesetz 2016 beschlossen | BHKW-Infothek

  6. Pingback: Bundestag beschließt KWKG-Novelle: Das KWKG 2016 steht! | BHKW-Infothek

Schreibe einen Kommentar zu Achim Debudaj Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert