Bundestag beschließt KWKG-Novelle: Das KWKG 2016 steht!

KWKG-Novelle 2016 (Grafik: BHKW-Infothek)Was lange währt, wird endlich gut? Darüber lässt sich zumindest im Hinblick auf die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) wohl trefflich streiten. Seit im Herbst 2014 die Ergebnisse der vom Gesetzgeber selbst in Auftrag gegebenen Evaluierung des „Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ veröffentlicht wurden, machten Gerüchte einer schnellen Novellierung mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Runde – aber es kam anders: Erst rund ein halbes Jahr später veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) überhaupt Eckpunkte für eine Novelle, die es in sich hatten und sicher nicht ganz unschuldig daran sind, dass im Verlauf dieses Jahres die Absatzzahlen für neue BHKW erneut massiv eingebrochen sind. Schließlich möchte kein Hausbesitzer eine neue stromerzeugende Heizung bestellen, die dann wegen einer überhasteten Gesetzesänderung zum Investitionsgrab wird. Nach einer über ein Jahr währenden Unsicherheit für neue BHKW-Investitionen gibt es jetzt endlich wieder Sicherheit: Das KWKG 2016 ist vom Bundestag beschlossen und wird zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Dabei wurde der neue Rechtsrahmen für Blockheizkraftwerke sogar in den letzten Stunden seiner Entstehung entscheidend verbessert und kommt nun ohne die angekündigten und viel befürchteten massiven Einschnitte für Nano- und Mikro-BHKW.

Auswirkungen eines langwierigen und intransparenten Verfahrens
Insgesamt wurden dem BAFA im Jahr 2014 noch 7.234 neu errichtete oder grundlegend modernisierte KWK-Anlagen zur Zulassung gemeldet. Besonders dramatisch war jedoch schon zu diesem Zeitpunkt der Einbruch bei den sogenannten Nano-BHKW mit rund 30 Prozent weniger Anlagen als im Jahr 2013. Für das laufende Jahr sind die Einbrüche auch im Segment der Mikro-BHKW dramatisch und führten dazu, dass einer der führenden Mikro-BHKW-Hersteller nach Informationen der BHKW-Infothek kürzlich Kurzarbeit anmelden musste. Mit endgültigen Zahlen des BAFA für den BHKW-Zubau in 2015 ist jedoch frühestens im April 2016 zu rechnen, so dass die konkreten Auswirkungen der politisch geschaffenen Unsicherheit für BHKW-Investitionen erst dann abschließend bewertet werden können.

Statistik: Anmeldung neuer BHKW beim BAFA bis 25.11.2015

Statistik: Anmeldung neuer BHKW beim BAFA bis zum 25.11.2015

Längere Laufzeiten für Nano-, Mikro- und Mini-BHKW
Nach dem bisher geltenden KWKG 2012 erhalten BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW einen KWK-Zuschlag für jede erzeugte Kilowattstunde von 5,41 Cent über einen Zeitraum von 10 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage. Diese Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob der Strom selbst verbraucht oder in das Netz eingespeist wird. Bereits mit der Vorstellung des Eckpunktepapiers zur KWKG-Novelle wurde angekündigt, den Förderzeitraum auf nur noch 45.000 Vollbenutzungsstunden zu verkürzen, was einer dauerhaften Betriebszeit von etwas mehr als 5 Jahren entspricht und zu Einbußen von bis zu 50 Prozent insbesondere für Brennstoffzellen geführt hätte, wie die BHKW-Infothek bereits im März berichtete. Das jetzt beschlossene KWKG 2016 sieht nunmehr einen Förderzeitraum von 60.000 Vollbenutzungsstunden vor, was zumindest für BHKW mit einem Verbrennungsmotor in den meisten Fällen faktisch nicht zu einer Verkürzung führen wird, da diese Anlagen typischerweise 4.500 bis 6.000 Betriebsstunden im Jahr erzielen. Im Gegenteil: Es ist bei der Anlagenplanung von Mikro-BHKW mit dem KWKG 2016 möglich, Anlagen entsprechend dem Strombedarf von Objekten gegebenenfalls größer zu dimensionieren und mit weniger Betriebsstunden pro Jahr eine längere Anlagennutzungsdauer zu realisieren.


Standpunkt des B.KWK zur KWKG-Novelle 2016 auf der Stuttgarter KWK-Fachtagung

Neue KWK-Zuschlagsätze
Das KWKG 2016 sieht neben der Änderung der Förderdauer von 10 Jahren auf 60.000 Stunden zwar auch eine Anhebung der Vergütung für Nano-, Mikro- und Mini-BHKW von derzeit 5,41 Cent auf 8 Cent je Kilowattstunde vor, diese gilt aber lediglich für in das Netz zur allgemeinen Versorgung eingespeisten Strom. Selbst verbrauchter Strom wird hingegen nur noch mit 4 Cent je kWh gefördert und unterliegt zudem gegebenenfalls der EEG-Umlage auf Eigenstrom. Im Hinblick auf Preise für Erdgas von rund 5 Cent je Kilowattstunde und Strombezugskosten aus dem Netz von ca. 25 Cent je kWh ist die neue Vergütungsstruktur jedoch kein geeigneter Anreiz eine netzdienliche Einspeisung von KWK-Strom aus kleinen Anlagen zu fördern. Der Fokus liegt auch weiterhin ganz klar auf dem Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms. Wie das aktuell geltendende KWKG 2012 sieht auch das KWKG 2016 eine Möglichkeit der pauschalierten Auszahlung des Zuschlags für Nano-BHKW bis 2 kW elektrischer Leistung direkt zur Inbetriebnahme der Anlage vor, die jedoch ebenfalls auf 60.000 Stunden als Bemessungsgrundlage angehoben wurde. Allerdings wird bei der pauschalierten Auszahlung eine Hochrechnung mit dem einfachen KWK-Zuschlagsatz von nur 4 Cent je kWh vorgenommen. Neu eingeführt wird mit dem KWKG 2016 zudem eine neue Anlagenklasse für Midi-BHKW von über 50 bis einschließlich 100 kW elektrischer Leistung. In dieser Klasse wird für einen Zeitraum von 30.000 Vollbenutzungsstunden ein KWK-Zuschlag von 6 Cent je kWh für die Netzeinspeisung sowie 3 Cent je kWh für die Eigenversorgung geleistet.

Keine Vergütung bei negativem Strompreis
Eine bittere Pille ist aber geblieben: Der KWK-Zuschlag soll nach dem KWKG 2016 nicht für die Zeiträume gezahlt werden, zu denen der Strombörsenpreis negativ ist. Wie Kleinanlagenbetreiber ohne registrierende Leistungsmessung (RLM) die Nachweisanforderung des § 7 Abs. 8 KWKG 2016 erfüllen sollen, bleibt fraglich. Aber auch für diesen Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt: § 15 Abs. 4 KWKG 2016 sieht vor, dass bei einer ausbleibenden Erklärung die KWK-Zuschlagzahlung für die betreffenden Kalendermonate einfach um 5 Prozent gekürzt werden soll.


Diskussion zum Entwurf der KWKG-Novelle auf der Hannover Messe 2015

Großzügige Übergangsregelungen
Die bereits im Referentenentwurf und dem Regierungsentwurf des KWKG 2016 vorgesehenen Übergangsvorschriften wurden ebenfalls in letzter Minute noch ausgeweitet: So können künftige Anlagenbetreiber bei einer Anlagenbestellung bis zum 31. Dezember 2015 wählen, ob die Anlage den KWK-Zuschlag und die Förderzeiträume nach dem bisherigen KWKG 2012 oder nach dem KWKG 2016 erhalten soll, sofern die Anlage bis zum 31. Dezember 2016 in Betrieb geht. Ein Heißlaufen des Marktes und hektische Anlageninbetriebnahmen zwischen Weihnachten und Silvester sollte diese sehr lobenswerte Regelung effektiv vermeiden. Noch viel weiter gehen die Übergangsvorschriften für Brennstoffzellen: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2016 bestellt werden und bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb gehen, können nach Wahl des Betreibers auch zu diesen späten Zeitpunkten nach dem KWKG 2012 in Betrieb genommen werden. Da Brennstoffzellen typischerweise durchgehend betrieben werden und somit auf über 8.500 Betriebsstunden pro Jahr kommen, kann die alte Regelung von 5,41 Cent je kWh über 10 Jahre betrachtet wesentlich lohnender sein als die 60.000 Stunden des KWKG 2016. Somit wurde im parlamentarischen Verfahren auf der Zielgeraden eine Lösung gefunden, welche die Zeit bis zu einer eigenständigen und umfassenden Brennstoffzellenförderung überbrücken kann.

Fazit
Ein Jahr des Schreckens und des Bangens liegen hinter der BHKW-Branche: Aufträge blieben aus, weil Hausbesitzer politische Schnellschüsse fürchten mussten und die Vorschläge des BMWi erhebliche Einbußen für Nano- und Mikro-BHKW bedeutet hätten. Erst in den letzten Tagen vor dem Bundestagsbeschluss der KWKG-Novelle wurden grobe Fehler korrigiert und dem Markt der stromerzeugenden Heizungen seine Perspektive zurückgegeben. Zurück bleibt eine gebeutelte Branche und Hausbesitzer, die sich im Laufe dieses Jahres gegen ein BHKW entschieden haben, obwohl eine solche Anlage ökologisch sinnvoll ist und auch im Einzelfall wirtschaftlich gewesen wäre. Es bleibt zu hoffen, dass sich die neuen (je nach Betrachtung sogar recht guten) Rahmenbedingungen für Nano- und Mikro-BHKW, insbesondere aber auch für Brennstoffzellen, des KWKG 2016 bei Hausbesitzern schnell herumsprechen und im Jahr 2016 wieder mehr effiziente Blockheizkraftwerke ihren Weg in deutsche Heizungskeller finden werden. (lfs)

Gesetzestext: BT-Drucksache 18/6910 mit dem Text des KWKG 2016
Artikel: Vorschlag aus dem Energieministerium zur KWKG-Novelle
Artikel: Stellungnahme des B.KWK und Podiumsdiskussionen
Artikel: Stellungnahmen zum Referentenentwurf des KWKG 2016
Artikel: Regierungsentwurf zum KWK-Gesetz 2016 beschlossen

 

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