Vorsicht bei Heizkostenabrechnungen nach VDI 2077 Blatt 3.1

BHKW-Forum e.V.Ein kleines Blockheizkraftwerk (BHKW) als stromerzeugende Heizung ist in Mehrfamilienhäusern oft eine lohnende Investition: Für Mieter und Vermieter! Dies trifft aber nur dann zu, wenn die Heizkosten sauber zwischen Stromerzeugungskosten und Wärmekosten aufgeteilt werden. Im Bereich der Nebenkostenabrechnungsprüfung sind dem Bund der Energieverbraucher e.V. und dem BHKW-Forum e.V. in letzter Zeit jedoch vermehrt Fälle vorgelegt worden, in denen nach dem Einbau einer stromerzeugenden Heizung die Kosten für Mieter nicht wie zu erwarten gesenkt werden konnten, sondern erheblich angestiegen sind.

Als häufigste Fehlerursache im Bereich von Heizkostenabrechnungen hat sich dabei gezeigt, dass nicht selten Kosten, die eigentlich der Stromerzeugung zuzurechnen sind, den Wärmekosten zugeordnet wurden. So ist beispielsweise die Aufteilung der Brennstoffkosten keinesfalls nach der Stromkennzahl vorzunehmen, da diese – stark vereinfacht gesagt – bei einer Skala von null bis unendlich keine prozentuale Kostenaufteilung zulässt. Auch bei den Wartungskosten werden häufig Fehler gemacht: So sind grundsätzlich alle Wartungskosten eines BHKW dem Betriebszweck „Stromerzeugung“ zuzuordnen, wohingegen die Wartung eines Spitzenlastkessels einzig dem Betriebszweck „Heizung“ dient.

Aber auch Vermieter, welche sich strikt an die VDI-Richtlinie 2077 Blatt 3.1 zur „Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen“ halten, können nach Ansicht von ASUE, Bund der Energieverbraucher und BHKW-Forum Kosten der Stromerzeugung unrechtmäßig den Wärmeabnehmern berechnen. Da die mit einem BHKW erzielten Einsparungseffekte entsprechend dieser Norm nicht an die Wärmenutzer weitergegeben werden, sondern diese sogar die Stromerzeugung quersubventionieren, haben ASUE, Bund der Energieverbraucher und BHKW-Forum den VDI ersucht, die VDI-Richtlinie 2077 Blatt 3.1 zu berichtigen.

In der VDI 2077 Blatt 3.1 wird als Berechnungsgrundlage eine kalorische Methode angewendet, die Strom und Wärme gleich behandelt. Dies ist nicht nur entsprechend dem zweiten Hauptsatz der Thermodynamik sachlich falsch, sondern für die Wärmenutzer auch ungerecht. Die Wärme wird in diesem Fall genauso behandelt, als käme sie aus einem Kessel und die Vorteile des KWK-Prozesses werden ausschließlich der elektrischen Energie zugerechnet. Aufgrund der, verglichen mit einem Kessel, jedoch erheblich höheren zusätzlichen variablen Kosten (z.B. Wartung) wird die Wärme sogar noch teurer als bei der Erzeugung mit einem einfachen Kessel. Somit erfolgt eine Subventionierung der Stromerzeugungskosten durch die Heizkostenabrechnung der Wärmeabnehmer, was nach Einschätzung der Verbände nicht zuletzt auch mietrechtlich unzulässig ist.

Dem könnte jedoch einfach abgeholfen werden, wenn die exergiebasierte Brennstoffallokation – auch Carnot-Methode genannt – verwendet würde, wie sie auch schon in der VDI-Richtlinie 4608 Blatt 2 beschrieben wird. Hierbei wird die Wärme mit dem Carnot-Faktor bewertet, um ihren Arbeitswert zu ermitteln. Bis eine dahingehende Korrektur der VDI 2077 Blatt 3.1 erfolgt ist, sollten Mieter und andere Wärmeabnehmer genau nachprüfen, ob nicht Brennstoff- oder Wartungskosten, die eigentlich der Stromerzeugung zuzuordnen wären, fälschlicherweise dem Wärmepreis zugeschlagen wurden. (lfs)

Downloads und weiterführende Links zu dieser Meldung
Download: Hinweis von ASUE, BdE und BHKW-Forum e.V. zur VDI 2077
Weblink: Richtlinienreihe VDI 2077

 

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