Bundesnetzagentur veröffentlicht Leitfaden zur Eigenversorgung

Bundesnetzagentur Leitfaden zur EigenversorgungHunderttausende PV-Anlagen und kleine als stromerzeugende Heizungen dienende BHKW gestalten bereits die dezentrale Eigenversorgung in Deutschland. Hausbesitzer, die sich für die Errichtung einer solchen Anlage interessieren, aber auch Betreiber von Bestandsanlagen, sehen sich mittlerweile einer Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen ausgesetzt, die es zu beachten gilt. Vor über einem Jahr hat das „Referat erneuerbare Energien“ der Bundesnetzagentur die Arbeit für einen neuen Leitfaden zur Eigenerzeugung aufgenommen und rund 60 Verbände sowie Einzelpersonen haben im Rahmen einer öffentlichen Konsultation und eines Workshops Stellungnahmen zu Entwurfsfassungen abgegeben. Nun ist es soweit: Seit heute kann der finale 135 Seiten umfassende Leitfaden zur Eigenversorgung kostenfrei heruntergeladen werden.

Gleichwohl der Leitfaden auch für Nichtjuristen verständlich geschrieben und mit grafischen Schaubildern ausgestattet ist, bleiben nach der Lektüre für Hausbesitzer und Kleinanlagenbetreiber viele Fragen offen. Denn anders als der Titel des Leitfadens vermuten lässt, behandelt das Werk nicht Fragen die Eigenversorgung im Ganzen, sondern lediglich die Fragen zur EEG-Umlagepflicht auf dezentral selbst erzeugten Strom. Von Sonderfällen wie Inselanlagen, dem Kraftwerkseigenverbrauch, Fragen der Zeitgleichheitsanforderungen für Erzeugung und Verbrauch bis hin zur Personenidentität oder Meldepflichten werden alle denkbaren Fragen zu den §§ 60 und 61 EEG2014 umfassend beantwortet. Ebenfalls wichtige Fragen für die gemeinschaftliche Eigenversorgung, beispielsweise in Mieterstromkonzepten, sowie passende Mess- und Abrechnungskonzepte werden hingegen leider nicht behandelt.

Die Bundesnetzagentur selbst beschreibt ihren Leitfaden zur Eigenversorgung als Zusammenfassung der „Einschätzungen der Bundesnetzagentur zu wesentlichen Praxisfragen“ und legt Wert darauf, dass der Leitfaden „keine Festlegung dar[stellt] und […] nicht den Charakter einer Verwaltungsvorschrift“ habe. Insgesamt bereitet der Leitfaden die §§ 60 und 61 EEG2014 umfassender und verständlicher auf, als es jeder andere juristische Kommentar derzeit zu leisten vermag, trifft aber keine neuen Regelungen, sondern gibt nur die derzeitige Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur in leicht verständlicher Form wider. In Kombination mit allgemeinen Informationen zur (gemeinschaftlichen) Eigenversorgung, wie beispielsweise dem Ratgeber „Vom Hausbesitzer zum Hausnetzbetreiber: PV-Anlagen und BHKW-Betreiber als Mieterstrom-Energielieferanten“, kann der neue Leitfaden daher Detailfragen zur praktischen Anwendung der EEG-Umlagepflicht auf Eigenstrom gut beantworten. (lfs)

Webseite: Informationen über den BNetzA-Leitfaden und PDF-Download
Artikel: Ratgeber für BHKW-Betreiber als Mieterstrom-Energielieferanten
Artikel: Alle Informationen zur EEG-Umlage auf Eigenstrom für BHKW-Betreiber
Artikel: Änderungen beim Messstellenbetrieb für BHKW-Betreiber

 

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