Endlich Rechtssicherheit für das KWK-Gesetz 2016

KWKG-Novelle (Grafik: BHKW-Infothek)Die Posse um das zum Jahreswechsel grundlegend geänderte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) hat endlich ein Ende: Das Bundeswirtschaftsministerium konnte sich nach weit über einem Jahr – und beinahe acht Monate nach dem formalen Inkrafttreten des Gesetzes – endlich mit der EU-Kommission einigen. Dem vorausgegangen war eine unsichere Lage vom Herbst 2014 über das gesamte Jahr 2015 hinsichtlich der geplanten Novellierung des Gesetzes. Zum 1. Januar 2016 trat dann zwar das novellierte „KWKG 2016“ in Kraft, die Zulassung von neuen KWK-Anlagen, der Modernisierung von KWK-Anlagen, dem Neu- und Ausbau von Wärme- sowie Kältenetzen und des Neubaus von Wärme- und Kältespeichern konnte aufgrund der fehlenden EU-Notifizierung entsprechend § 35 Abs. 12 KWKG 2016 bisher jedoch nicht erfolgen. Ob die EU das KWKG 2016 mit seinen Fördertatbeständen überhaupt notifizieren würde, war bis zuletzt unklar – eine unsägliche Rechtsunsicherheit.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium gestern in Berlin bekannt gab, hat man sich mit Brüssel auf einen Deal einigen können: Die Regelungen des KWKG 2016 sollen zumindest für dieses Jahr gelten dürfen. Bereits erfolgte Anlagenerrichtungen und Anlagenmodernisierungen werden folglich Förderungen entsprechend des KWKG 2016 erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird somit in Kürze damit beginnen, die dort seit Januar 2016 aufgelaufenen Förderanträge zu bescheiden. Auch das elektronische Anzeigenverfahren für neue Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung wird in Kürze verfügbar sein.

Die Kehrseite des Deals soll sein, dass die Förderung von KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt elektrischer Leistung ab 2017 vollständig auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt wird. Darüber hinaus soll für diese Anlagenklasse ab 2017 nur noch die Volleinspeisung förderfähig sein. Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme oder Modernisierung bis zum 31. Dezember 2016, sowie geplante Anlagen die bis zu diesem Zeitpunkt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhalten, sollen Bestandsschutz genießen. Anlagen kleiner 1 MW elektrischer Leistung sollen auch ab 2017 weiterhin mit festen Fördersätzen rechnen können. Ein Regierungsentwurf für eine entsprechende Novellierung des KWK-Gesetzes soll bis Ende September 2016 vorliegen. (lfs)

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