Beihilferechtliche Genehmigung für das KWKG 2016

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Logo: BAFA)Die Mühlen der Bürokratie in Brüssel und Berlin scheinen unendlich langsam zu mahlen: Bereits vor zwei Monaten ließ das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verlauten, dass man sich endlich mit der EU-Kommission über das seit dem 1. Januar geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG) habe einigen können. Nun scheint die beihilferechtliche Freigabe auch endlich tatsächlich vorzuliegen, so dass mit dem Erstellen von Förderbescheiden für seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommene Blockheizkraftwerke begonnen werden kann und endlich auch Vergütungen für die erzeugten und eingespeisten Strommengen gezahlt werden. Eigentlich hätte die Genehmigung bereits zum Inkrafttreten des Gesetzes am Jahresanfang vorliegen sollen.

Das für die Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung von neuen KWK-Anlagen, der Modernisierung von KWK-Anlagen, dem Neu- und Ausbau von Wärme- sowie Kältenetzen und des Neubaus von Wärme- und Kältespeichern zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, entsprechende Förderbescheide jetzt umgehend zu versenden. Wie das BAFA der BHKW-Infothek bereits im März mitgeteilt hatte, wurden eingegangene Anträge vom BAFA vorab bis zur Entscheidungsreife bearbeitet, so dass jetzt mit der Freigabe durch die EU-Kommission sehr kurzfristig eine Erteilung der Bescheide erfolgen könne.

Für BHKW mit einer elektrischen Leistung bis 50 ​kW (Mini-BHKW), für die kein Antrag auf einen individuellen Bescheid gestellt werden muss, wurde zudem das elektronische Anzeigeverfahren auf der Webseite des BAFA freigeschaltet. Auch nach dem kürzlich veröffentlichtem Entwurf zur Änderung der Gebührenverordnung zum KWKG 2016 sollen keine Gebühren für die Zulassung von KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung erhoben werden, wenn die Zulassung vom BAFA auf Grundlage der Allgemeinverfügung gemäß § 10 Abs. 6 KWKG 2016 und nach Meldung über das elektronische Verfahren erteilt wird.

In Anbetracht der ersten Ankündigung zur Novellierung des KWKG im Jahr 2014 und der Ankündigung von Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums im April 2015 „rasch in das Notifizierungsverfahren mit der EU-Kommission einzutreten“ mutet es befremdlich an, dass Bundesminister Sigmar Gabriel nunmehr stolz verkündet, dass jetzt „in diesem wichtigen Bereich für die nächsten Jahre Rechtssicherheit geschaffen wurde“. Dabei soll die EU-Kommission dem KWKG 2016 tatsächlich nur zugestimmt haben, weil von der EU-Kommission seit Jahren geforderte Ausschreibungen und weitere Anpassungen des KWKG mit einer aktuell laufenden erneuten Novelle des Gesetzes zum 1. Januar 2017 doch noch umgesetzt werden. Hätte die Bundesregierung bereits im Jahr 2015 die lange bekannten Forderungen der EU-Kommission mit dem KWKG 2016 umgesetzt, wären BHKW-Betreibern 10 Monate Rechtsunsicherheit in 2016 und der gesamten Branche eine erneute Novellierung des KWKG zum 1. Januar 2017 wohl erspart geblieben. (lfs)

Weiterführende Links zu dieser Meldung:
Meldung: Endlich Rechtssicherheit für das KWK-Gesetz 2016
Meldung: Förderung neuer KWK-Anlagen noch immer in der Schwebe
Meldung: Regierungsentwurf zur KWKG-Novelle 2017
Kategorie: Alle Meldungen der BHKW-Infothek zu Politik und Gesetzgebung
(Titelgrafik: Logo vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert