Bundestag und Bundesrat haben am 16. und 17. Dezember 2016 die Novellierung des KWK-Gesetzes (KWKG 2017) beschlossen. Zu später Stunde hat der Bundestag den für 21:55 Uhr angesetzten Tagesordnungspunkt im Schnellverfahren abgehandelt: Die Vorlage des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wurde ohne mündliche Debatte als Gesetz beschlossen, die Reden zum Gesetzentwurf wurden lediglich schriftlich zu Protokoll genommen. Für kleine BHKW haben sich gegenüber dem Referenten- und Regierungsentwurf zum KWKG 2017 keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Die Inhalte der Novelle wurden in der BHKW-Infothek bereits in den Meldungen „BMWi legt Referentenentwurf zum KWK-Gesetz 2017 vor“ und „Regierungsentwurf zur KWKG-Novelle 2017“ ausführlich vorgestellt. Kleine Detailanpassungen wurden lediglich im Bereich der Ausschreibungen für BHKW zwischen 1 und 50 MW sowie bei der KWK-Umlageerhebung insbesondere im Bereich von Eisenbahnen vorgenommen. Diese Detailkorrekturen werden in der Bundestagsdrucksache 18/10668 in einer anschaulichen Gegenüberstellung zusammengefasst.
Mit dem neuen Gesetz wurde die bereits im Januar 2014 vom BHKW-Forum e.V. angeregte Schaffung einer „Clearingstelle“ für das KWKG umgesetzt (§ 32a KWKG 2017). Aufgaben dieser neu zu schaffenden „Clearingstelle KWKG“ werden die rechtswissenschaftliche Erarbeitung von Hinweisen und umfangreichen Empfehlungen zu abstrakten Rechtsfragen sowie die außergerichtliche Schlichtung in konkreten Streitsachen zwischen Anlagenbesitzern und Netzbetreibern sein. Alternativ zu einer neuen Clearingstelle nur für das KWKG sieht das Gesetz ausdrücklich auch die Ausweitung der Zuständigkeit der bestehenden „Clearingstelle EEG“ auf Fragen des KWKG vor. Im Hinblick auf die hohe Ergebnisqualität und gute Vernetzung der Clearingstelle EEG mit Verbänden aus der KWK-Branche sowie die mittlerweile enge Verflechtung von KWKG und EEG wäre eine kurzfristige Zuständigkeitsausweitung der bestehenden Clearingstelle nach Einschätzung des BHKW-Forum e.V. sehr begrüßenswert.
Die Kritik diverser Verbände an der faktischen Kürzung des KWK-Zuschlagsanspruchs für kleine BHKW ohne Leistungsmessung (RLM) durch die Hintertür in Form von pauschalen Minderungen im Falle negativer Strompreise ist hingegen auch im Bundestag reaktions- und folgenlos verhallt. Entsprechend § 7 Abs. 7 i.V.m. § 15 Abs. 4 KWKG 2017 verringert sich der KWK-Zuschlagsanspruch für kleine BHKW ohne registrierende Leistungsmessung (RLM) pauschal um 5 Prozentpunkte pro Kalendertag mit negativen Börsenpreisen zeitlich beschränkt auf den jeweils betroffenen Kalendermonat. Wichtig für die Betreiber von Bestandsanlagen ist auch zu wissen, dass die bisher bestehende vollständige Befreiung von der EEG-Umlage auf Eigenstrom im Rahmen des Bestandsschutzes zwar weiter bestehen bleibt, aber im Falle einer Anlagenmodernisierung nach dem 1. Januar 2018 unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann (§ 61e EEG 2017). (lfs)
Weiterführende Links zu dieser Meldung:
Download: Angenommene Beschlussempfehlung zum KWKG2017 (BT-Drucksache 18/10668)
Download: Regierungsentwurf (RegE) zum KWKG2017 (19. Oktober 2016)
Download: Stellungnahme von ASUE, B.KWK, BHKW-Forum und DVGW zum KWKG2017-RefE
Download: Referentenentwurf (RefE) zum KWKG2017 (26. September 2016)
Kategorie: Alle Meldungen der BHKW-Infothek zu Politik und Gesetzgebung
Meldung: Regierungsentwurf zur KWKG-Novelle 2017
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