Die EEG-Umlage steigt 2012 nur um 1,76 %

Die Übertragungsnetzbetreiber (Geschützte Logos der einzelnen UnternehmenVerbraucher und BHKW-Betreiber, welche die EEG-Umlage zu tragen haben, können aufatmen. Die EEG-Umlage steigt 2012 im Vergleich zum laufendem Jahr nur um 0,062 Eurocent auf dann 3,592 Eurocent je kWh. Dies gaben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber heute zusammen mit der Bundesnetzagentur bekannt.

Diese Erhöhung entspricht einer Steigerung von nur 1,76 % im Vergleich zu 2011. Noch vor wenigen Monaten wurde von einer Steigerung auf über 4 Eurocent je kWh ausgegangen. Ein ähnlich starker Anstieg wie bei der letzten Festsetzung im Oktober vergangenen Jahres für das Jahr 2011 mit einer Steigerung von über 70 % bleibt den Verbrauchern somit erspart. Im Oktober 2010 wurde die EEG-Umlage für das Jahr mit 3,530 Eurocent je kWh bekannt gegeben, nachdem die EEG-Umlage 2010 noch 2,047 Eurocent je kWh elektrischer Energie betrug.

Erstmals wurde in die Berechnung der EEG-Umlage ein sogenannter Liquiditätspuffer eingerechnet. Dieser soll verhindern, dass die Übertragungsnetzbetreiber für die Vergütung von EEG-Strom in Vorleistung treten müssen, wenn die vorberechnete EEG-Umlage nicht ausreichen sollte. „Ohne diesen Sonderposten läge die Umlage 2012 sogar unter dem derzeitigen Niveau von 3,53 Cent pro Kilowattstunde“, erklärte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Netzbetreiber bei der Festsetzung der EEG-Umlage für 2011 kräftig verschätzt und zu viel Geld von den Letztverbrauchern einkassiert hatten.

Doch in den kommenden Jahren ist wieder mit einer stärkeren Erhöhung zu rechnen. Die schwarz/gelbe Koalition hat für 2012 eine weitergehende Befreiung für Großverbraucher von der EEG-Umlge beschlossen, als ohnehin bereits besteht. Damit wird die EEG-Umlage und somit die Kosten unserer Energiewende nur noch von den kleinen Endverbrauchern getragen. Große Konzerne hingegen brauchen sich um die Kosten der Energiewende keine Gedanken machen.

Artikel: Hintergründe der EEG-Umlage für BHKW-Betreiber
(Grafiken: geschützte Logos der einzelnen Unternehmen)

 

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