50,2 Hz Problematik betrifft nicht nur PV-Anlagen

Stopp 50,2 Hz Problem (Grafik: BHKW-Infothek)Alle Blockheizkraftwerke verfügen über eine ENS (Einrichtung zur Netzüberwachung mit zugeordneten Schaltorganen) welche dafür sorgt, dass bei instabilen Stromnetzzuständen oder Stromausfall eine Anlage zur Stromerzeugung sofort vom Stromnetz getrennt und durch eine Schnellabschaltung gestoppt wird. Aufgrund eines Fehlers bei der Aufstellung der entsprechenden Normen sollen nun kleine Erzeugungsanlagen mit neuer Software, oder wenn nötig mit neuen anders parametrierten ENS nachgerüstet werden. Wer die Kosten für diesen Schritt tragen soll ist noch nicht entschieden.

Die ENS überwacht neben der Spannung auch Frequenz und Impedanz des Stromnetzes. Liegt einer der zu überwachenden Werte außerhalb der Norm, wird die Schnellabschaltung und Trennung der Erzeugungsanlage ausgelöst. Entsprechend der bisherigen, von den Stromnetzbetreibern und Herstellern mit aufgestellten Normen, schalten alle Kleinerzeugungsanlagen bei einer Netzfrequenz über 50,2 Hz ab. Dies war unproblematisch, da zum damaligen Zeitpunkt nur von wenigen Kleinerzeugungsanlagen ausgegangen wurde. Aufgrund des starken Ausbaus von kleinen PV-Anlagen, Windkrafträdern und BHKW ist die Masse der bei 50,2 Hz abschaltenden Anlagen jedoch zu groß geworden. Würden alle Anlagen gleichzeitig bei über 50,2 Hz abschalten, würde das Stromnetz vermutlich zusammenbrechen.

Doch anstatt rechtzeitig die entsprechenden Normen für neuere ENS Generationen anzupassen waren Hersteller und Netzbetreiber jahrelang untätig. Erst vor kurzem entwickelte sich ein Problembewusstsein. Relativ schnell wurden Anfang dieses Jahres Lösungen zur Normierung vorgelegt und im April 2011 für Neuanlagen beschlossen. Nun planen die zuständigen Ministerien eine Nachrüstungspflicht von Bestandsanlagen. Im Gespräch ist derzeit öffentlich eine Nachrüstung von über 300.000 Photovoltaikanlagen. Hinter vorgehaltener Hand wird auch über eine Nachrüstung von Windkraftanlagen und BHKW gesprochen. Wer für diese Nachrüstungen die Kosten tragen soll, ist noch offen. Im Gespräch ist neben den Anlagenherstellern und einem Umlageverfahren auf den Strompreis auch eine Kostenwälzung auf die Anlagenbetreiber.

Obwohl sich die Betreiber von BHKW bei der Planung und Inbetriebnahme ihrer Anlage an alle gängigen Normen und Anforderungen seitens der Netzbetreiber, Gesetze und Verordnungen gehalten haben, sollen nun möglicherweise die Betreiber die Kosten für die Versäumnisse von Netzbetreibern und Aufsichtsbehörden tragen.

Es liegt jetzt an allen BHKW-Betreibern den Ministerien, der Bundesnetzagentur und den zuständigen Politikern klar zu machen, dass wir die Versäumnisse Anderer nicht bezahlen werden! Dazu haben Mitglieder des Photovoltaikforums und des BHKW-Forums Musteranschreiben an das BMWi, das BMU, die BNetzA sowie an die zuständigen Bundestagsabgeordneten aus den jeweiligen Wahlkreisen entworfen. Diese stehen in einem ZIP-Archiv zum Download bereit.

Download: Musteranschreiben für BHKW-Betreiber (ZIP-Archiv)
(Grafik: BHKW-Infothek)

 

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