Zwischenüberprüfung des KWK-Gesetzes

Logo des BMU und des BMWiDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am vergangenen Donnerstag den Zwischenprüfungsbericht zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) vorgelegt. Dieser nach § 12 KWKG erforderliche Bericht enthält neben einer Bestandsaufnahme der aktuellen KWK-Situation in Deutschland auch Prognosen und Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber zur Novellierung des KWKG.

Die eigentliche Untersuchungs- und Analysearbeit hatten die Ministerien mit einem Forschungsauftrag an die PROGNOS Aktiengesellschaft sowie die Berliner Energieagentur GmbH abgegeben. Deren Ergebnisse wurden bereits vor einigen Monaten im sogenannten Prognos Gutachten vorgestellt. Der nun veröffentlichte Bericht der Ministerien unterschlägt jedoch im Prognos Gutachten aufgedeckte Mängel und Empfehlungen hinsichtlich dringend erforderlicher Maßnahmen im Mini-, Mikro- und Nano-KWK Bereich.

Das Prognos Gutachten empfiehlt beispielsweise die Förderung für Mikro-KWK-Anlagen stark zu vereinfachen. Als möglichen Weg schlägt das Gutachten vor, die jährlichen KWK-Zuschlagszahlungen nach KWKG und die jährliche Erstattung der Energiesteuer zu einer einmaligen Zuschlagszahlung zusammenzufassen. Dies würde zudem den bürokratischen Bearbeitungsaufwand mindern und die hohen Investitionskosten verringern. Das Prognos Gutachten empfiehlt diesen Weg für Anlagen bis 5 kW, der Bericht des Ministeriums hingegen ohne hinreichende Begründung nur für Anlagen bis 2 kW elektrischer Leistung.

Für die sehr sinnvollen Anlagen im kleinen Leistungsbereich bis 50 kW elektrischer Leistung wird zudem von den Gutachtern eine leichte Anhebung des Fördersatzes für notwendig erachtet. Dieser Kritikpunkt fehlt hingegen im Bericht der Ministerien an die Politik vollkommen.

Auch die Befreiung von der Abführungspflicht der EEG-Umlage bei Lieferung an Dritte aus KWK-Anlagen wird im Prognos Gutachten dringend empfohlen. Die Befreiung von der EEG-Umlage solle sich laut dem Gutachten jedoch auf KWK-Anlagen beziehen, welche Objekte in unmittelbarer Nähe mit Strom und Wärme versorgen. Dadurch erfolge eine Aufhebung der Benachteiligung von Energiedienstleistungsunternehmen (Contracting) und der Mieterversorgung. Auch dieser derzeit besonders eklatante Fehler durch Benachteiligung von KWKG geförderten Anlagen aufgrund von Vorschriften des EEG findet im Bericht der Ministerien keine Erwähnung.

Im Ergebnis drängt sich die Frage auf, weshalb die zuständigen Ministerien ein teures Gutachten in Auftrag geben, wenn Sie dessen eindeutige Ergebnisse und Empfehlungen in Ihrem Bericht an die Politik unterschlagen.

Download: KWK-Gutachten von Prognos und BEA (PDF)
(Grafik: Geschützte Logos des BMWi und BMU)

 

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