Moderate Anhebung des KWK-Zuschlages möglich

Nachdem alle Gutachter im Rahmen der Zwischenüberprüfung des KWK-Gesetzes der Bundesregierung eine klare Verfehlung des Zieles von 25 % KWK-Anteil an der Stromerzeugung in Deutschland im Jahre 2020 vorhersagten, plant die Regierung nun offenbar eine leichte Anhebung des KWK-Zuschlages. Entgegen der Empfehlungen der Gutachter soll die Anhebung jedoch vermutlich nicht in besonderem Maße der Mini-KWK zugute kommen oder zumindest prozentual entsprechend der aktuellen Zuschlagssätze erfolgen, sondern nach dem Gieskannenprinzip alle Leistungsstufen gleichermaßen betreffen.

Gegenüber Dow Jones EnergyDaily befand Thomas Bareiß, Sprecher für Energie der Unionsfraktion im Bundestag, eine Anhebung von 0,3 Eurocent je erzeugter Kilowattstunde für realistisch. Der Verband kommunaler Unternehmen und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung forderten hingegen eine Anhebung von 0,5 bis 0,7 Eurocent je erzeugter Kilowattstunde (wir berichteten).

Nach diesem Plan der schwarz-gelben Regierung würden die Konzerne und Betreiber von Großkraftwerken überproportional profitieren. Hausbesitzer und das aufstrebende Segment der stromerzeugenden Heizungen würden hingegen benachteiligt werden. Denn eine Anhebung des Fördersatzes für Mini-BHKW von derzeit 5,11 Eurocent auf dann 5,41 Eurocent würde eine Anhebung von weniger als 6 % bedeuten. Eine Anhebung der Förderung von neuen Großkraftwerken von derzeit 1,5 Eurocent/kWh auf dann 1,8 Eurocent würde jedoch zu einer Anhebung von stattlichen 20 % führen. Dabei ist laut den Gutachtern besonders eine dezentrale Stromerzeugung mit Mini-BHKW sinnvoll und förderungsbedürftig, da die Anschaffungskosten in diesem Segment höher sind und zudem der Nutzen aufgrund der dezentralen Erzeugung nahe am Verbraucher besonders hoch für die Entlastung der Stromnetze ist.

(Bild: Friedrich.Kromberg und W.J.Pilsak, Lizenz: CC BY-SA 3.0)

 

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