Rechtsgutachten zur Kostentragung der 50,2 Hz Problematik

Stopp 50,2 Hz Problem (Grafik: BHKW-Infothek)Auch BHKW-Betreiber werden höchstwahrscheinlich von der Nachrüstungspflicht im Rahmen der 50,2 Hz Problematik betroffen sein (wir berichteten). Zur Frage der Kostentragung für die erforderlichen Nachrüstungen ist kürzlich ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Felix Ekardt im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. veröffentlicht worden. Prof. Ekardt kommt in seinem Gutachten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass den Anlagenbetreibern die Kosten für die Versäumnisse von Netzbetreibern und Politik nicht auferlegt werden können.

Laut dem Gutachten ist dieses Ergebnis insbesondere dem Vertrauensschutz und dem Verursachergedanken im Rahmen des Eigentumsgrundrechts geschuldet. Der Staat habe für seinen Fehler einzustehen, da er es seit dem Bekanntwerden der Problematik im Mai 2009 versäumt habe rechtzeitig Maßnahmen zur Entschärfung der Problematik zu ergreifen. Würde der Gesetzgeber den Anlagenbetreibern die Kosten auferlegen, hätten diese gemäß dem Gutachten zumindest Amtshaftungsansprüche beziehungsweise eine Ausgleichspflicht aufgrund der eingriffsähnlichen Inhaltsbestimmung in Ihr Eigentum, sofern die entsprechende Regelung nicht vorher aufgrund von Grundrechtsverletzungen vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden würde, wovon Prof. Ekardt ausgeht.

Somit wäre eine Regelung, welche den Anlagenbetreibern die aus den Fehlern von Netzbetreibern und Gesetzgeber resultierenden Kosten auferlegt ein Eigentor für den Gesetzgeber, wenn sie nicht sogar verfassungswidrig ist.

Download: Rechtsgutachten zur 50,2 Hz Problematik im Volltext (PDF)
Download: Musteranschreiben für BHKW-Betreiber (ZIP-Archiv)
(Grafik: BHKW-Infothek)

 

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