BAFA erleichtert Anträge und Meldungen mit Online-Formular

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Logo: BAFA)Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geht mit der Zeit. Nachdem selbst die Finanzämter in den letzten Jahren immer weiter auf elektronische Steuererklärungen und Formulare setzten, bietet nun auch das BAFA erste Formulare im Online-Verfahren an.

Folgende Anträge und Meldungen werden ab sofort im Online-Verfahren bearbeitet:

  1. Anzeige gemäß Nr. 2 der Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 10 Kilowatt
  2. Jährliche Mitteilung gemäß § 8 Absatz 2 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  3. Monatliche Mitteilung zur eingespeisten KWK-Strommenge

Anders als bei vielen anderen elektronischen Formularen ist beim ELAN-Verfahren des BAFA kein Ausdruck auf Papier erforderlich. Nachdem das elektronische Formular ausgefüllt wurde, erfolgt die Übermittlung direkt und verschlüsselt an das BAFA.

Wurde im Formular die Option für eine Bestätigung aktiviert, erhält der Nutzer eine Email mit einer Eingangsbestätigung der übermittelten Daten. Diese Funktion sollten alle Nutzer unbedingt nutzen, um dem Netzbetreiber die Anmeldung einer Anlage beziehungsweise die korrekte Meldung von Zählerständen bei Anlagen größer 10 kW nachweisen zu können.

Link: Elektronische Formulare des BAFA
(Logo: BAFA)

 

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