Bundesrat beschließt Stellungnahme zur KWKG-Novelle

Bundesrat Logo (Geschütztes Wappen, Bundesrepublik Deutschland)Der Bundesrat hat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz novellieren möchte. Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme, dass auch die Länder den KWK-Ausbau weiter forcieren möchten.

Dazu fordert der Bundesrat einen stärken Anreiz zum Einsatz der Brennstoffzellentechnik durch erhöhte Fördersätze von bis zu 9 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom. Die geplante Förderung des Umbaus von Heizdampfnetzen auf Heißwasser hingegen empfindet der Bundesrat als sachfremd und sieht darin eine unnötige Überförderung bestehender Anlagen.

Ein besonderes Anliegen ist dem Bundesrat laut seiner Stellungnahme auch die Schaffung einer neuen Anlagenklasse im Bereich zwischen 50 kW und 250 kW elektrischer Leistung. Zudem soll die Einführung eines Fördersockels von 5,11 Cent pro Kilowattstunde auf zehn Betriebsjahre für den Leistungsanteil bis 50 kW den „Förderknick“ bei Anlagen größer 50 kW elektrischer Leistung verhindern und Anreize setzen, dass passende Wärmesenken auch mit Anlagen im Bereich von über 50 kW optimal erschlossen werden.

Die im Regierungsentwurf vorgesehene pauschalisierte Förderung von Nano-BHKW begrüßt der Bundesrat. Eine Absage erteilte der Bundesrat jedoch der im Regierungsentwurf vorgesehenen Hürde, dass Förderungsempfänger bis 15 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage nachweisen sollen, dass die Anlage mindestens 30.000 Betriebsstunden genutzt wurde. Der administrative Aufwand würde laut der Länderkammer sonst angesichts vergleichsweise geringer Förderbeträge für den Fördermittelempfänger wieder aufgebläht, was die finanzielle Attraktivität der Installation von kleinen KWK-Anlagen konterkariert. Das zunächst angestrebte Ziel des Bürokratieabbaus würde durch diese neue Nachweispflicht dem Bundesrat zufolge nutzlos verpuffen.

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Download: Beschluss des Bundesrates, BR-Drucksache 854/11(B) (PDF)
(Grafik: Geschütztes Wappen, Bundesrepublik Deutschland)

 

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