BAFA veröffentlicht neue Allgemeinverfügungen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Logo: BAFA)Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat heute zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Die Verfügungen ersetzen für Speicher bis zu einer Kapazität von 5 Kubikmetern Wasservolumenäquivalent und für Blockheizkraftwerke bis zu einer elektrischen Leistung von 50 Kilowatt das reguläre Antragsverfahren. Die bisherige Allgemeinverfügung galt nur für BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu 10 Kilowatt.

Im Rahmen der Allgemeinverfügungen gilt die Zulassung als erteilt, wenn die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung erfüllt sind. Die Nutzung der Allgemeinverfügung ist im Gegensatz zum Antragsverfahren gebührenfrei. Erforderlich ist lediglich, dass der Betreiber des Speichers oder der KWK-Anlage dem BAFA mitteilt, dass er die Allgemeinverfügung nutzen will. Hierfür steht ein elektronisches Anzeigeverfahren zur Verfügung, das die Daten sofort übermittelt. Anzeigen, die nicht auf elektronischem Weg versandt werden, können nicht bearbeitet werden und werden zurückgeschickt.

Der Betreiber sollte im Rahmen der Anzeige unbedingt eine Eingangsbestätigung anfordern. Dieser Nachweis muss an den zuständigen Stromnetzbetreiber weitergeleitet werden. Der Stromnetzbetreiber zahlt dann die Vergütung für den Speicher oder die KWK-Anlage aus. Wenn die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung nicht erfüllt sind, kann ein Antrag auf Zulassung des Speichers oder der KWK-Anlage gestellt werden. Hierfür stehen weiterhin die PDF-Formulare sowie weitere Informationen zu den genauen Fördervoraussetzungen zur Verfügung.

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(Titelgrafik: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

 

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