Wenn Sie sich für die Installation eines BHKW interessieren, sollten Sie sich nicht nur auf Ihren bisherigen Heizungsbauer verlassen. Stecken Sie die Rahmendaten des Projektes ab, holen Sie sich mehrere Angebote ein und konsultieren Sie den zuständigen Stromnetzbetreiber sowie Ihren Bezirksschornsteinfegermeister. Bei vermieteten Immobilien muss zudem ein Konzept für die Abrechnung mit den einzelnen Mietparteien erarbeitet werden.
Art und Größe der Anlage bestimmen
Wie bereits auf unserer Seite zur Wirtschaftlichkeit von BHKW beschrieben, muss die Auslegung der BHKW-Größe nach Ihrer Wärmegrundlast und dem Strombedarf erfolgen. Da Sie mit dem BHKW vorrangig Strom für den Eigenverbrauch günstig erzeugen, ist eine hohe Laufzeit des BHKW wichtig. Dementsprechend sollte nach Möglichkeit 5.000 Stunden oder mehr im Jahr eine Abnahme der vom BHKW erzeugten Wärme erfolgen. Im Sommer kann dies durch die Bereitung von Warmwasser oder durch eine BHKW betriebene Klimaanlage mit Absorptionskältetechnologie erfolgen. Anhand des bisherigen Brennstoffverbrauches und Angaben zur Warmwassermenge kann ein BHKW Planer eine geordnete Jahresdauerlinie errechnen. Diese grafische Darstellung gibt Aufschluss darüber, wie sich der Wärmebedarf der Immobilie über das Jahr verteilt. Legt man die Leistung des BHKW über diese Darstellung, lässt sich ablesen, wie viele Stunden das BHKW im Jahr in Betrieb sein wird. Der Wärmebedarf, der über die Leistung des BHKW hinausgeht wird von einem Spitzenlastkessel bereitgestellt. Bei genauer Betrachtung lässt sich auch der Anteil an BHKW Vollbenutzungsstunden und dem zu erwartenden Taktbetrieb des BHKW ablesen. Für den Zeitraum der Vollbenutzungsstunden ist das BHKW durchgehend im Betrieb. Dies ist beispielsweise im Winter der Fall. Im Sommer fallen zumeist Taktbetriebszeiten an. Aufgrund des Pufferspeichers muss das BHKW jedoch nicht fortwährend takten, sondern erzeugt die für einen bestimmten Zeitraum benötigte Wärme im voraus. Im Idealfall schaltet eine gute Steuerung im Sommer das BHKW zu Zeiten großen Stromverbrauches ein.
Maßgebend für die optimale Größe des BHKW ist jedoch auch der Stromverbrauch Ihres Objektes. Denn wirtschaftlich betrachtet ist es besonders sinnvoll, mit einem BHKW den Zukauf von Strom zu minimieren. Die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz ist aufgrund der geringen Vergütung im Betrieb nach KWKG hingegen wirtschaftlich nicht interessant. Daher sollten Sie auch bei einem hohen Wärmeverbrauch das BHKW nur so groß wählen, wie der Strombedarf gegeben ist.
Artikel: Mikro-BHKW Übersicht, Nano-BHKW Übersicht, Große BHKW-Modellübersicht
Angebote und Konzepte einholen
Um die optimale Anlage und ein günstiges Angebot zu finden, sollten Sie sich nicht scheuen mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen. Lassen Sie sich nur Komplettangebote inklusive der Einbindung und aller Nebenkosten erstellen. Neben dem Angebot sollten Sie sich von allen Anbietern erklären lassen, wie Sie das BHKW einbinden wollen und wie das Gerät genau funktioniert. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen verschiedener Anbieter lassen sich aufgrund verschiedener Annahmen nicht direkt miteinander vergleichen. Sie haben jedoch die Möglichkeit diese Punkt für Punkt miteinander zu vergleichen und die Werte in eine eigene Betrachtung zum objektiven Vergleich der Modelle zu übernehmen. Achten Sie auch auf die zum Teil sehr unterschiedlichen Folgekosten für Wartung und Motorüberholung.
Für eine unabhängige Bewertung der Angebote und Berechnungen können Sie diese zur Diskussion in unser BHKW-Diskussionsforum stellen. Erfahrene BHKW-Betreiber werden Ihnen Anmerkungen und nützliche Hinweise zu Ihrer Planung geben.
Artikel: Verkauf und Service vor Ort, BHKW-Herstellerverzeichnis, Contracting Anbieter
Diskussion: Beratung, Anlagenplanung und Wirtschaftlichkeit in unserem Diskussionsforum
Absprache mit dem Schornsteinfeger
Vor der Auftragserteilung für ein bestimmtes BHKW sollten Sie zusammen mit dem BHKW-Lieferanten Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister kontaktieren und das Bauvorhaben abstimmen. Je nach vorhandener Abgasanlage sind bestimmte Einschränkungen und Auflagen zu beachten. So muss bei Brennwertnutzung die Abgasanlage feuchte- und säureunempfindlich ausgelegt sein oder nachgerüstet werden. Auch der Betrieb des BHKW zusammen mit einem Spitzenlastkessel an einem Abgasstrang unterliegt bestimmten Beschränkungen und Anforderungen. Hier kommt es in jedem Einzelfall auf die vorhandenen Systeme und die neu geplante Anlage an.
Ankündigung an den Netzbetreiber
Über die geplante Maßnahme muss auch Ihr örtlich zuständiger Verteilernetzbetreiber informiert werden. Wie bereits bei der elektrischen Einbindung beschrieben, sollten Sie sich entscheiden, ob Sie einen Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber nutzen möchten, oder ob Sie einen eigenen Einspeisezähler nutzen möchten. Der Netzbetreiber ist nach § 4 KWKG verpflichtet den Anschluss Ihres BHKW zu ermöglichen. Sofern das BHKW nicht die Leistungsfähigkeit von 30 kW oder Ihres derzeitigen Hausanschlusses übersteigt, ist zudem keine aufwändige Netzprüfung erforderlich. Das BHKW kann einfach in die bestehende Anlage integriert werden, da Ihr Hausanschluss und das Ortsnetz in der Lage sind, die erzeugte Energie durchzuleiten.
Einige Netzbetreiber versuchen in den Formularen zum Netzanschluss Klauseln zu verstecken, welche Sie als Betreiber benachteiligen. Häufig sollen Sie sich mit Ihrer Unterschrift dabei zur Erbringung bestimmter cos φ Werte, der Fernabschaltungsmöglichkeit des BHKW oder einer Zählerfernauslesung auf Ihre Kosten verpflichten. Diese Klauseln sollten Sie durchstreichen und keinesfalls akzeptieren. Maßgeblich sind alleinig Gesetze und Verordnungen, nicht jedoch die Wünsche und Profitgier der Energiekonzerne. Diese sind verpflichtet Sie anzuschließen und haben kein Recht Ihnen nach eigenem Gusto Auflagen zu machen. Weiterhin wird Ihr Netzbetreiber versuchen, Sie zum Abschluss eines Einspeisevertrages zu drängen. Sofern der angebotene Einspeisevertrag keine Verbesserung Ihrer Vergütung enthält, raten wir vor der Eingehung dieser Verträge ab. Diese Verträge dienen in erster Linie dazu, Ihnen Auflagen zu machen und Sie längerfristig an geringe Einspeisevergütungen zu binden. Zudem wird mit einem Einspeisevertrag meist eine Abrechnung durch den Netzbetreiber vereinbart, für die Sie zudem bezahlen sollen. Dabei haben Sie das Recht Ihrem Netzbetreiber eine Rechnung zu schreiben und nicht umgekehrt.
Mieter und Abnehmer
Sofern Sie den Einsatz eines BHKW in einem Mehrfamilienhaus planen, sollten Sie Ihre Mieter bereits bei der Planung mit einbeziehen und unterrichten. Wenn Sie als Vermieter auch Betreiber des BHKW sind, werden Ihre Mieter wie gewohnt die Wärme über die Heizkostenabrechnung zahlen. Für die Belieferung mit Strom müssen Sie hingegen Verträge mit Ihren Mietern abschließen. Wenn Sie die lokalen Angebote um einige Cent unterbieten, ist die Quote der zu versorgenden Mieter meist sehr hoch.
PDF: Artikel des VDI zur Mieterversorgung
Vortrag als Video: Versorgung von Mietern auf den 6. BHKW-Info-Tagen
Möglich ist auch die Versorgung von Nachbarn mit Wärme und Strom, sofern eine direkte Verbindung der Grundstücke besteht. Der Betrieb einer BHKW- und Heizanlage für mehrere Gebäude spart die einzelnen Gas- und Stromgrundgebühren, Schornsteinfegerkosten und Wartung sowie Investitionskosten.
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