KWK-Verbände begrüßen Einrichtung einer Clearingstelle KWKG

Logo des BHKW-Forum e.V.Der Rechtsrahmen für Erzeugungsanlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) betrieben werden, ist nicht nur hochgradig komplex, sondern ist aufgrund in schneller Abfolge erfolgender Novellen auch einer steten Veränderung ausgesetzt. Letztinstanzliche Urteile zu Fragen der praktischen Anwendung der genannten Gesetze werden zudem oftmals erst verkündet, wenn der Gesetzgeber die entscheidenden Normen bereits durch aktualisierte Fassungen ersetzt hat. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE), der Verein BHKW-Forum, der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Bund der Energieverbraucher und der Verband für Wärmelieferung begrüßen daher die vom Gesetzgeber vorgesehene Einrichtung einer Clearingstelle für Rechtsfragen des KWK-Gesetzes und regen an, eine gemeinsame Clearingstelle für alle EEG- und KWKG-Anlagen zu konstituieren.

Zumindest für dem EEG unterfallende Anlagen sorgt die bereits im Jahr 2007 eingerichtete Clearingstelle EEG für Durchblick im rechtlichen Dickicht. Ihr Auftrag ist neben der außergerichtlichen Vermittlung in konkreten Streitsachen zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern mittels Schlichtungs- und Schiedsverfahren auch die rechtswissenschaftliche Erarbeitung von Hinweisen und umfangreichen Empfehlungen zu abstrakten Rechtsfragen. Diese Arbeitsergebnisse führen nicht nur zu einer erheblichen Entlastung der mit den technischen Spezialfragen oftmals überforderten ordentlichen Zivilgerichte, sondern auch zu einer schnellen und kostengünstigen Streitbeilegung.

Die fachliche Kompetenz und schnelle Klärung neuer Rechtsfragen durch die bisherige Clearingstelle wird nicht nur von ASUE, B.KWK, BHKW-Forum, Bund der Energieverbraucher und der Verband für Wärmelieferung sehr geschätzt, sondern spiegelt sich auch in einer hohen Bestätigungsquote durch Jahre später verkündete Urteile der ordentlichen Gerichtbarkeit wider (u.a. BGH VIII ZR 277/09, BGH VIII ZR 362/11, BGH EnVR 10/12). Aufgrund der engen Schranken des § 81 EEG ist die Arbeit der derzeitigen Clearingstelle auf Rechtsfragen bestimmter Normen des EEG beschränkt und konnte sich bisher nur in Fällen der Kombination einer KWKG- mit einer EE-Anlage auch am Rande Rechtsfragen von KWKG-Anlagen annehmen. ASUE, B.KWK, BHKW-Forum, Bund der Energieverbraucher und der Verband für Wärmelieferung begrüßen aufgrund der dargelegten Argumente die mit der jüngsten KWKG-Novelle in § 32a KWKG vorgesehene Einrichtung einer Clearingstelle für das KWKG.

Im Hinblick auf eine schnelle und effiziente Arbeitsaufnahme, die große thematische Überschneidung von Rechtsfragen des KWKG und des EEG sowie die sehr positiv zu wertende Arbeit der bestehenden Clearingstelle EEG bitten ASUE, B.KWK, BHKW-Forum, Bund der Energieverbraucher und der Verband für Wärmelieferung das für die Einrichtung der KWKG-Clearingstelle zuständige Bundeswirtschaftsministerium, die Möglichkeit der Schaffung einer gemeinsamen „Clearingstelle EEG|KWKG“ eingehend zu prüfen. (lfs)

Download: Gemeinsames Positionspapier der KWK-Verbände zur KWKG-Clearingstelle

 

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